Geschrieben von Hasenbande am 20.05.2016, 15:05 Uhr |
schweigepflicht
In dem Fall kommt es darauf an was der Richter angeordnet hat und welche Rolle er dem Jugendamt zugeteilt hat. Dann kann ggf das Jugendamt informiert werden. Auch im Rahmen von Umgangsrecht in Verbindung mit Kindeswohlgefährdung etc ist das zulässig. Ohne den Fall zu kennen, ist es schwer etwas dazu zu sagen
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- schweigepflicht - pauline-maus 20.05.16, 11:10
- Re: schweigepflicht - sojamama 20.05.16, 11:16
- Re: schweigepflicht - Steffi528 20.05.16, 11:29
- Re: schweigepflicht - pauline-maus 20.05.16, 11:33
- Re: schweigepflicht - Steffi528 20.05.16, 11:29
- Re: schweigepflicht - Hasenbande 20.05.16, 15:05
- Re: schweigepflicht - shinead 20.05.16, 15:27
- Re: schweigepflicht - shinead 20.05.16, 15:27
- Re: schweigepflicht - sojamama 20.05.16, 11:16
Die letzten 10 Beiträge