Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Hasenbande am 20.05.2016, 15:05 Uhr

schweigepflicht

In dem Fall kommt es darauf an was der Richter angeordnet hat und welche Rolle er dem Jugendamt zugeteilt hat. Dann kann ggf das Jugendamt informiert werden. Auch im Rahmen von Umgangsrecht in Verbindung mit Kindeswohlgefährdung etc ist das zulässig. Ohne den Fall zu kennen, ist es schwer etwas dazu zu sagen

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.