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Geschrieben von Goldbear am 12.05.2015, 14:10 Uhr

schneller jammer, diesmal krankenkasse

Hallo,
es gibt die Lohnfortzahlung für eine Krankheit immer für 6 Wochen. Erkrankst du während der Krankheit X noch eine Woche an der Krankheit Y, wird die 6 Wochenfrist für Krankheit X nicht unterbrochen.
Beispiel:
01.04. - 12.05.2015 Krankheit X, 01.05.-10.05.2015 Krankheit Y
Die 6 Wochen für Krankheit X sind erfüllt ab 13.05. gibt es Krankengeld.

Warst du wegen der Krankheit X schon einmal krangeschrieben und zwischen dem Ende der letzten Erkrankung und dem Beginn der jetzigen Erkrankung liegen nicht mindestens 6 Monate wird zusammen gerechnet.

Beispiel:
Krankheit X 01.11.2014 -30.11.2014 = 30 Tage
Krankheit X 01.04.-30.04.2015
In diesem Fall gibt es nur bis zum 12.04.2015 Lohnfortzahlung ab dem 13.04.2015 gibt es Krankengeld.

Warum dein AG und die Krankenkasse völlig verschiedene Zeiten haben muss geklärt werden. Meines Wissens nach zählen hier die Angaben der Krankenkasse, da die Krankenkasse über die Umlagen ja auch dem AG einen Teil des Gehaltes erstattet.

Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich.

VG
Goldbear

 
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