Geschrieben von Ebba am 13.03.2015, 18:36 Uhr |
Schenkung an ein Kind vor 2 Jahren, das andere geht leer aus? Rechtler vor!
Zunächst mal, wenn die Mutter noch lebt, dann kann deine Freundin M.E erstmal wenig machen. Zu Lebzeiten kann jeder mit seinem Vermögen machen, was er will, es sei denn, er ist nicht geschäftsfähig. Wenn die Mutter dann irgendwann mal stirbt oder sie jetzt bei der Aufklärung mitspielt, könnte es wichtig sein, ob sie das Vermögen tats. schon vor dem Tod des Bruder an diesen verschenkt. also ihm übertragen hat, bei einem großen Vermögen gäbe es da sicher Verträge, bei verschenkten Immobilien auch notarielle Verträge. Sollte das so geschehen sein, dann hat deine Freundin evtl. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn ihre Mutter binnen 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt. Anderes gilt, wenn die Mutter bereits bei Schenkung geschäftsunfähig war.
Alles in allem gibt's in dem Fall hier viele Wenns und Abers und deine Freundin täte evtl. gut daran, sich jetzt oder spätestens beim Tod ihrer Mutter ausführlich bei einem RA oder Notar beraten zu lassen.
- Schenkung an ein Kind vor 2 Jahren, das andere geht leer aus? Rechtler vor! - joso1 13.03.15, 17:42
- Re: Schenkung an ein Kind vor 2 Jahren, das andere geht leer aus? Rechtler vor! - Lauch1 13.03.15, 17:50
- Re: Schenkung an ein Kind vor 2 Jahren, das andere geht leer aus? Rechtler vor! - RoryG 13.03.15, 18:10
- Re: Schenkung an ein Kind vor 2 Jahren, das andere geht leer aus? Rechtler vor! - Strudelteigteilchen 13.03.15, 18:12
- ja, eventuell Pflichtteilsergänzungsanspruch - aber nur, wenn die Mutter auch - Silke11 13.03.15, 18:16
- Re: Schenkung an ein Kind vor 2 Jahren, das andere geht leer aus? Rechtler vor! - tonib 13.03.15, 18:14
- Re: Schenkung an ein Kind vor 2 Jahren, das andere geht leer aus? Rechtler vor! - Christine70 16.03.15, 16:55
- Re: Schenkung an ein Kind vor 2 Jahren, das andere geht leer aus? Rechtler vor! - Ebba 13.03.15, 18:36
Zwangsunterbringung- kennt sich da jemand aus ?
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