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von DecafLofat  am 07.04.2022, 17:03 Uhr

SPZ

"Dürfen die das Jugendamt einschalten wenn man eine EEG Untersuchung ablehnt,und öfters mal wegen Krankheit den Termin in Spz absagen."

Gegenfrage: wann wird denn das Jugendamt eingeschalten? Bei Kindeswohlgefährdung. Das SPZ steht als Diagnose- und Beratungsstellend für Kinder mit Auffälligkeiten zur Verfügung. Die Termine dort sind sehr rar gesät und oft mit monatelanger Wartezeit verbunden. Wenn du jetzt schreibst, dass du öfters Termine absagst, dann ist das nicht nur ärgerlich (und respektlos) für deren Abläufe, sondern die Entwicklung des Kindes kann auch nicht fortlaufend gut beurteilt werden. Und das dann als Kindswohlgefährdung zu beurteilen, finde ich dann auch folgerichtig.

 
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