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Geschrieben von Sille74 am 16.04.2016, 8:59 Uhr

rein politische Entscheidung

Mag sein, dass er auch zivilrechtlich geklagt hat. Davon weiß ich allerdings nichts, was aber nichts heißen muss; iCh bin derzeit nicht immer so schnell auf dem aller neuesten Stand. Erst hat aber jedenfalls auch STRAFanzeige gem. § 185 StGB (Beleidigung) gestellt. Das ist sein gutes Recht und es kommt also ohnehin zum Strafverfahren. Klar könnte man daher sagen, es wird ja eh überprüft und der andere ggf. einschlägige Paragraph wird ja wahrscheinlich eh abgeschafft und deshalb die Ermächtigung nicht erteilen. Aber das würde ich recht(sstaat)lich für sehr bedenklich halten. Denn noch gibt es die entsprechenden Paragraphen ja eben noch. Und ich glaube, dass aus rechtsstaatlichen Gründen (Gewaltenteilung) die Erteilung der Ermächtigung nur sehr schwer verweigert werden kann/darf, so ähnlich, wie der Bundespräsident auch die Unterzeichnung von Gesetzen nur sehr eingeschränkt everweigern darf, weil die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit den Gerichten obliegt. Ich weiß nicht, ob Erdogan bei Verweigerung der Ermächtniserteilung irgendeine Handhabe gehabt hätte. Aber eine Verweigerung mit der Begründung, er hätte ja eh nichts machen kommen, hätte ich aus rechtsstaatlichen Gründen auch peinlich gefunden.

 
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