Geschrieben von SelinaMama am 10.06.2013, 17:33 Uhr |
Rechtliche Frage wg. Beerdigungskosten u. Erbausschlagung
Hallo,
mein Vater ist nach langer Krankheit letzten Freitag verstorben. Er hatte mehrere schwere Schlaganfälle, war am Beatmungsgerät und in einer speziellen Einrichtung.
Wir hatten jahrelang keinen Kontakt, wurde von meiner Mutter 1987 geschieden. Demnach habe ich keinerlei Bindung zu ihm und es macht mir auch nichts aus, dass er nun tot ist.
Problem ist, er ist/war total verschuldet. Er hatte einen Vormund seit dem letzten Schlaganfall, welche mich auf dem Laufenden hielt und mir auch diese Nachricht über den Tot schickte. Sie rät mir auf jeden Fall zur Erbausschlagung, was ich natürlich machen werde.
Zur Info: ich lebe seit einigen Jahren in DK und befinde mich in einer Ausbildung, haben ein Haus zum Abbezahlen und ein Kind.
Nun habe ich aber ein paar rechtliche Fragen, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
1. wie ist das mit den Beerdigungskosten ? Sie schreibt, dass erstmal das Ordnungsamt die Kosten übernehmen werden, mich dann aber anschreiben werden. Ich habe irgendwo in D noch eine Halbschwester aus seiner ersten Ehe, Unterlagen darüber sind nicht vorhanden, auch beim Ausräumen seiner Wohnung bevor er ins Pflegeheim kam, wurde nichts gefunden. Ist es meine Aufgabe, meine Halbschwester ausfindig zu machen? Ich sehe nicht ein, für die Kosten aufzukommen, ganz ehrlich. Dazu ist viel zu viel in der Vergangenheit passiert (sehr lange geschichte).
Wenn ich zahlen muss, was für Kosten könnten da evt. auf mich zukommen? Habe leider keine Ersparnisse :-/.
2. Wie funktioniert das mit der Erbauschlagung. Nun lebe ich ja im Ausland - kann das auch von hier geregelt werden, oder muss ich vor Ort erscheinen (Nordjütland -> Rostock). Habe nur vor den Sommerferien ja keine Ambitionen, nach D zu fahren :-/.
Vielen lieben Dank schonmal :-)
Sonnige sommerliche Grüße aus DK
SelinaMama
Re: Rechtliche Frage wg. Beerdigungskosten u. Erbausschlagung
Antwort von Maxikid am 10.06.2013, 17:41 Uhr
Hier hatte ich den gleichen Fall. Das Erbe kannst Du bei jedem Amtsgericht, binnen6 Wochen ab bekanntsein des Todes, in D ausschlagen. Ab dann darfst Du aber rein gar nichts mehr aus der Wohnung etc. nehmen. Für die Beerdigungskosten, ist mein Verstorbener Vater noch selber aufgekommen. Nur das Kuemmetn war doof, da ich auch gar keine Bindung hatte. LG maxikid
Re: Rechtliche Frage wg. Beerdigungskosten u. Erbausschlagung
Antwort von shinead am 10.06.2013, 17:57 Uhr
1. Nein, Du musst Deine Halbschwester nicht suchen, das ist nicht Deine Sache. Bezüglich der Beerdigungskosten wird man aber auf Dich zukommen. Wenn Du sie komplett zahlen sollst, verweise auf das andere Kind.
Eine "Sozialbestattung" kostet wohl um die 1000 Euro von denen Du die Hälfte zahlen müsstest.
2. Du brauchst auf jeden Fall hierbei einen Rechtsbeistand!
Du hast 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Dazu musst Du entweder direkt vor Ort beim zuständigen Amtsgerichts erscheinen, oder Du braucht eine Erbausschlagserklärung über einen Notar. Erkundige Dich da am besten telefonisch am Amtsgericht, wie du da vorgehen musst.
Re: Rechtliche Frage wg. Beerdigungskosten u. Erbausschlagung
Antwort von SelinaMama am 10.06.2013, 18:37 Uhr
Ok, bezgl. der Frist habe ich eben im Internet gefunden, dass wenn der Erbe im Ausland lebt eine Frist von 6 Monaten gilt. Gibt dann also etwas Luft !
Re: Rechtliche Frage wg. Beerdigungskosten u. Erbausschlagung
Antwort von Maxikid am 10.06.2013, 18:54 Uhr
und schlage auch gleich für Deine Kinder mit aus. Habe alles ohne RA gemacht, war gar kein Thema. LG maxikid
Re: Rechtliche Frage wg. Beerdigungskosten u. Erbausschlagung
Antwort von Maximum am 10.06.2013, 21:02 Uhr
ich kenne einen Fall andersrum,da ist der verloren gegangene Sohn gestorben mit nix im Geldbeutel aber haushohen Schulden .Die Eltern haben auch das Erbe ausgeschlagen,mußten aber die Bestattungskosten bezahlen,daß waren hier vor Ort 1300 Euro...aber grüne Wiese eben...
Re: Rechtliche Frage wg. Beerdigungskosten u. Erbausschlagung
Antwort von TinaDA35 am 10.06.2013, 22:32 Uhr
Erbe ausschlagen und auch gleich fuer deine Kinder mit. Dein Ehemann muss da mit. Ganz wichtig!!! Sonst erben deine Kinder die Schulden. Mir wurde vom Nachlassgericht sagte, wenn jemand der Erbe ausschlaegt muss man nicht fuer die Beerdigungskosten aufkommen aber das es Behoerden oder die Beerdigungsinstitute es trotzdem versuchen an Geld zu kommen.
Re: Rechtliche Frage wg. Beerdigungskosten u. Erbausschlagung
Antwort von Suschi am 10.06.2013, 23:16 Uhr
Du musst aber dann für die Kosten aufkommen, wenn alle das Erbe ausschlagen. Dann geht es wieder nach der Erbreihenfolge...und da sind dann die Kinder oder ggf. die Ehefrau dran.
Da aber die Threaderöffnerin scheinbar finanziell es nicht tragen kann, muss sie dies beweisen und eine Sozialbestattung seitens des Staates wird veranlasst.
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