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Geschrieben von vogel am 27.04.2006, 11:24 Uhr

@Planlose

Achso,
sollte noch sagen, dass ich vollzeit arbeite mein Mann aber nach der Geburt in Erziehungszeit geht und wir auch rechnen müssen, weil wir dann Netto ca1900€ (inkl Kindergeld) haben. Ein Berechnungsprogramm hat mir gestern ausgerechnet, dass wenn das Kindergeld nicht miteingerechnet wird wir unter den mindestsatz für Kinderzuschlag fallen, und dann AlG2 beantragen könnetn. Mit Kindergeld sind wir aber wieder über dem Satz.

 
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