Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sille74 am 12.11.2015, 10:21 Uhr

O.k., shinead

Im Gesetzbuch ... was fuer eine kindliche Vorstellung, wie suess ...

Richtig ist, dass einige Bundeslaender Gesetze betr. leerstehenden Wohnraum haben. Darin ist möglicherweise auch die Beschlagnahme geregelt. Da aber eine Beschlagnahme eben wie erwaehnt ein einschneidender Eingriff ist, muessen die Voraussetzungen dafür in jedem Fall streng sein. Asstab ist Art. 14 GG.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.