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Geschrieben von Sille74 am 12.11.2015, 9:35 Uhr

Grüne bringen heute Antrag ein

Also, fuer Beschlagnahmen muss das Grundgesetz nicht außer Kraft gesetzt werden. Schon in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG steht ja, dass das Eigentumsrecht Schranken unterliegt. Ausserdem sagt Abs. 2: Eigentum verpflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen sind also Eingriffe in das Eigentum wie z.B. Beschlagnahmen zulaessig, auch Wohnungsbeschlagnahmen (bisher war das bei drohender Obdachlosigkeit der Fall). Rechtsgrundlage ist hierfür das jeweilige Polizeigesetz, die Gefahrenabwehrklausel, in Ba-Wue z.B. §§ 1, 3 PolG. Ob dieser in der Tat recht gravierende Eingriff fuer die Unterbringung von Obdachlisen zulaessig ist, kann ich jetzt nicht sagen. Ich persoenlich würde es ehrlich gesagt begruessen, wenn ohne sachliche Gruende leersteheder Wohnraum sinnvoll genutzt würde. Im konkreten Fall weiss ich nicht, ob das ein geeignetes Objekt wäre (in mehrfacher Hinsicht), wenn man die Berichte liest. Da beschleicht mich das Gefuehl, dass die Gruenen hier mit den Fluechtlingen ihr politisches Sueppchen kochen ...

 
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