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Geschrieben von noah220819 am 20.06.2020, 15:07 Uhr

Nochmal Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis darf im Gesamten nicht schlechter als „befriedigend“ ausgestellt werden. Einzelne Bewertungen mit schlechteren Benotungen sind zulässig.

Das was du anführst sind jedoch keine Bewertungen, sondern versteckte Codes, die nicht zulässig sind, weil sie irreführend sind.

Im Folgenden nun ein Link, welche Formulierungen ganz klar nicht enthalten sein dürfen:

https://www.arbeitszeugnis.de/presse/geheimcodeliste.pdf

 
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