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Geschrieben von Ralph am 24.01.2006, 13:16 Uhr

Nach meinen Informationen...

... gilt der Tag, an dem der Bauantrag GESTELLT wurde, als entscheidender Zeitpunkt. Nur so macht es auch Sinn, denn sonst würde die Behörde im Sinne des Finanzminister alle Verfahren bis ins JAhr 2006 verschleppen, um die Zahlung der Eigenheimzulage zu vereiteln.

Und ich würde darauf bestehen, daß der Zeitpunkt des Antrages bei der Gemeinde als Antragsdatum zählt, ansonsten hätte die Gemeinde sofort darüber informieren müssen, daß sie nicht zuständig ist.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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