Geschrieben von suse1977 am 27.02.2012, 15:45 Uhr |
Muss ein Arbeitgeber einen Sozialplan für Mit-
arbeiter öffentlich aushängen, bevor eine Betriebsversammlung stattfindet und / oder die Mitarbeiter in Einzelgesprächen über ihre Zukunft im Betrieb informiert werden?????
Die Firma meines Mannes wird verkleinert ( von 500 auf 300 Mitarbeiter ) und ab nächster Woche sollen die Mitarbeiter über die Entscheidung informiert.....
Mein Mann kam jetzt mit der Frage wegen des Sozialplans.....
kann mir da eine von euch Helfen?!?!?!?!?!
Danke und LG Suse
Betriebsrat fragen
Antwort von Mucki+Ninchen am 27.02.2012, 17:41 Uhr
Hallo, wenn es eine Betriebsversammlung gibt, dann gibt es ja einen Betriebsrat. (Sonst wäre es eine Mitarbeiterversammlung.)
Grundsätzlich ist es schwer, so einen Plan auszuhängen. Besser, man informiert direkt, damit Fragen auch direkt gestellt werden und nicht als Gemunkel und Gerücht durch den Betrieb wandern.
Den Betriebsrat könnte dein Mann aber mal fragen.
Gruß, M
Re: Muss ein Arbeitgeber einen Sozialplan für Mit-
Antwort von Ceca2 am 27.02.2012, 21:48 Uhr
Sozialpläne werden nicht ausgehängt. I.d.R. hat der Betriebsrat jedoch Einsicht und kann mit überprüfen ob alles "rechtens" gelaufen ist. Bei Fragen vorher oder nachher an den Betriebsrat wenden.
Ich war vor 2 Jahren leider selber betroffen.
Gruesse
Ceca2
Re: Muss ein Arbeitgeber einen Sozialplan für Mit-
Antwort von suse1977 am 28.02.2012, 7:50 Uhr
Danke euch.....
der Betriebsrat war bei der Erstellung des Sozialplans involviert!!!!!
Dann heißt es abwarten und Daumen drücken......
Ende nächster Woche werden wir dann mehr wissen!!!!
LG
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