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Geschrieben von delfhinchen am 27.02.2012, 15:11 Uhr

Alleinerziehend, Haushaltshilfe für Betreuung während der Geburt?

Hallo,

ich bin alleinerziehend (Kind 2 Jahre) und schwanger. Leider habe ich wirklich niemanden der auf mein Kind während der Geburt aufpasst. Nun habe ich gehört man vom Arzt ein Attest bekommen kann damit man eine Haushaltshilfe bekommt. Den muß man dann bei der Krankenkasse einreichen, den Antrag habe ich schon hier liegen weiß aber nicht wie das alles funktionieren soll.

Die Geburt kann ja Nachts losgehen und da kann ich ja nicht erst die Haushaltshilfe anrufen damit sie vorbeikommt und mein Kind betreut zumal ich Nachts ja auch bestimmt keinen Träger erreichen würde. Stellt mir der Arzt dann ein Attest vor der Geburt aus oder wie läuft das?

Von einer Bekannten habe ich erfahren das man heute nicht mehr so leicht ein Attest bekommt aussser wenn man wirklich " übertrieben gesagt sterbenskrank ist" vorzeitige Wehen, Frühgeburt droht, beide Beine gebrochen.. usw.

Daher wäre ich über Hilfe sehr dankbar

 
2 Antworten:

Re: Alleinerziehend, Haushaltshilfe für Betreuung während der Geburt?

Antwort von Einstein-Mama am 27.02.2012, 15:27 Uhr

kind (2) zum vater? ich meine irgendwo hat auch der verantwortung und wegen der hilfe einfach mal bei der kasse nachfragen.

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Re: Alleinerziehend, Haushaltshilfe für Betreuung während der Geburt?

Antwort von wolke76 am 27.02.2012, 17:11 Uhr

Hallo,

während einer stationären Behandlung besteht Anspruvh auf HH-Hilfe. Ein extra Attest brauchst in diesem Fall NICHT!

Dies wäre ledigl. der Fall bei HH-Hilfe wg Erkrankung oder Schwangerschaftsbeschwerden.

Ich empfehle dir, recchtzeitig mit dem SOzialdienstleister deiner Wahl (Diakonie, Johanniter, DRK u.a.) Kontakt aufzunehmen und die Situation zu schildern. Sicher wird sich eine Lösung finden - auch für den Fall, dasss es nachts losgeht. Wichtig ist nur, VORHER alles abzuklären. Außerdem solltest du mit der KK klären, ob für den Anbieter, den du dir ausgesucht hast, auch Verträge bestehen und die KOsten entsprechend übernommen werden. Du kannst dort auch vorher nachfragen, welche Träger in Frage kommen.

Eine Zuzahlung fällt in diesem Fall NICHT an. Es sei denn, die Leistung ist teurer als das was mit der KK als Vertragssatz vereinbart ist.

Allerdings musst du bedenken, dass die HH-Hilfe für max. 8 Stunden (in AUsnahmen auch mal 12 Stunden nach vorheriger Bewill. durch die KK) pro Tag von der KK bezahlt wird. Für den Rest des Tages musst du dir dann doch noch was überlegen!

Alles GUte!

Wolke

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