Geschrieben von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 20:30 Uhr |
haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
hallo
kurze Frage, wenn die vermieter zustimmen einen Hund (Haustier) zu halten und man der Oma ihre alte Katze ihr Gnadenbrot hier gibt, weil Oma die Katze nicht versorgen kann (wohnheim) und katze zu alt ist zum vermitteln. Vermieter aber keine Katze im Haus haben will. (welche nur im haus ist!) darf er dann sagen Katze oder Kündigung?????
für eine Katze brauchst Du auch eine Genehmigung
Antwort von Zwurzenmami am 26.02.2012, 20:33 Uhr
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html
Re: haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
Antwort von Melli130 am 26.02.2012, 20:33 Uhr
Mein gesundes Halbwissen sagt ja, er darf darauf bestehen, dass die Katze geht. (Katzen gehören nicht zu den sg. Kleintieren, die gehalten werden dürfen)
Die Frage ist, was genau steht im Mietvertrag?
Re: haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
Antwort von mäuslein am 26.02.2012, 20:41 Uhr
du hast eine pn
und schau mal was im mietvertrag steht
Re: haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
Antwort von Sakra am 26.02.2012, 21:08 Uhr
willst du dann noch mehr ärger im haus haben???
die suchen doch nur einen grund um euch an den karren zu fahren.
wenn der vermieter es nciht möchte, dann könnt ihr da gar nichts machen.
Re: haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 21:15 Uhr
Tja da werden wir wohl wirklich den kürzeren ziehen....
hier steht dass das halten von Tieren einer schriftlichen erlaubniss unterliegt!
Nun haben wir ja nichtmal was für den Hund schriftlich (auch wenn er hier sein darf laut MÜNDLICHER aussage) also können die uns den Hund nach 1,5 Jahren auch noch streitig machen?????
Re: haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 21:16 Uhr
Ich befürchte nur, wenn ich die Katze nun weg gebe (wohin auch immer) dass dann das nächste kommt. Es wurde sich ja schon beschwert, dass der Rasen so abgenutzt aussieht...ja hallo wir haben KINDER die darauf SPIELEN!
Hab hier voll den Zoff mit meinem GöGa weil der natürlich meint, dann ist endlich ruhe, ja der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann, soviel doofe naivität....
Re: haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
Antwort von Sakra am 26.02.2012, 21:23 Uhr
gegen eure kinder können sie gar nichts machen!!!!
Re: haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 21:26 Uhr
Nee das weiß ich. Aber die ist ja nur am motzen wegen ihrem Garten.....mich würd nur mal interessieren, wer da ständig bei der anruft!
Jetzt müssen wir sogar die Bäume wieder umsetzten (hatten 2 versetzt damit die rasenfläche etwas größer ist) nee ist nicht erlaubt mussen wir wieder rückgängig machen!
Re: haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
Antwort von Sakra am 26.02.2012, 21:31 Uhr
wer hat den gartenplan festgelegt und wie alt war die bepflanzung, wurde das vorher mit dem vermieter abgesprochen??
Re: haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
Antwort von Nomadin13 am 26.02.2012, 21:32 Uhr
Ihr habt zwei Baeume umgepflanzt ohne vorher um Erlaubnis zu fragen?
Also so langsam kann ich verstehen, weshalb ihr Aerger habt...
Re: haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 21:48 Uhr
?? Ist das jetzt ernst gemeint???? Also das wir da hätten fragen müssen?? Die dinger stehen jetzt 50 cm weiter rechts..... hätten wir da wirklich fragen müssen???????????????????????
Der Garten war "fertig" angepflanz als wie hier eingezogen sind.......und ne "Reglung" wegen des Gartens ist nur,d ass wir uns um die Pflanzen kümmern!
Da gibts wohl unterschiedliche Ansichten
Antwort von Joni76 am 26.02.2012, 21:58 Uhr
http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietwohnungen_aid_139129.html
Aber wenn Ihr doch eh schon ständig Ärger mit den Vermietern habt, wäre kann Umziehen keine Lösung?
Re: haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
Antwort von Nomadin13 am 26.02.2012, 21:58 Uhr
Ich glaube, dir ist nicht klar, was der Unterschied zwischen Mieten und Besitzen ist.
Mieten bedeutet benutzen duerfen, so wie es ist, und nicht nach eigener Lust und Laune machen, was man gerade moechte.
Oder anders gesagt: wenn du jemandem etwas ausleihst, moechtest du es doch auch in dem Zustand wieder haben, wie du es verleiht hast.
Klar hättet ihr Fragen müssen!
Antwort von shinead am 26.02.2012, 22:02 Uhr
Die Bäume, die jetzt 50cm weiter rechts stehen gehören der Wohnungseigentumsgemeinschaft, die sich eventuell mal Gedanken darüber gemacht hat, warum und wieso die Bäume gerade dort stehen sollen!
Im schlimmsten Fall war das sogar ein Beschluss der WEG! Da kann auch kein Eigentümer einfach so umpflanzen.
Schließe mich Nomadin an: Ja, so langsam verstehe ich... da wäre ich als mit dort wohnender auch gereizt.
Stell Dir einfach mal vor, jeder würde Pflanzen umsetzen, weil ihm der Garten eben dann besser gefällt. Das geht einfach nicht.
Re: Da gibts wohl unterschiedliche Ansichten
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 22:02 Uhr
nein, weil wir uns einen umzug nicht leisten können.
der baum ist doch aber da, nur eben nicht mitten in der wiese sondern etwas versetzt! Wir haben doch hier nichts eigenstädig entfernt oder sonst was...sondern eben umgesetzt! ganz im sinne des baumes, denn jetzt bekommt er mehr licht :-P
Mal ehrlich also muss ich es hinnehmen nen riesen kontainer mitten auf der terasse stehen zu haben und darf diesen nicht woanders hinsetzten?? Er ist doch da und nicht "entsorgt"???
Re: Klar hättet ihr Fragen müssen!
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 22:05 Uhr
aber der garten wird doch von uns genutzt???? Ich meine ich ärger mich doch auch nicht, dass des nachbarn über uns die Blumen übern balkon ragen und auf unsere terasse fallen?????
Was haben also die anderen mieter mit unserem garten zu tun? versteh ich nicht......solange doch der baum da ist....dort wo er stand wäre er eh eingegangen (haben mit dem hauseigenen gärtner gesprochen) der hat uns das sogar empfohlen...wir hatten noch nie nen garten! Und ich frage doch auch nicht ob ich die wand rosa streichen darf, solange ich sie wieder weiß mache????
Re: Klar hättet ihr Fragen müssen!
Antwort von shinead am 26.02.2012, 22:07 Uhr
Der Garten ist maximal mit einem Sondernutzungsrecht für den Eigentümer eurer Wohnung versehen, dass er über den Mietvertrag an euch abtritt. . Bäume gehören zum Eigentum der WEG.
Re: Klar hättet ihr Fragen müssen!
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 22:09 Uhr
Also das versteh ich jetzt absolt nicht! Das ganze hier wurde doch verkauft! Jeder hat unten einen Garten (die alle anders aussehen) einige haben einen teich andere nichts außer Rasen.........
Wieso also haben die Eigentümer der Wohnung ein Sondernutzungsrecht????? Das ist doch der Garten des Vermieters??????
ich hab noch nie in einer "eigentumswohnung zur miete gewohnt und schon gar nicht mit Garten".........
Re: Da gibts wohl unterschiedliche Ansichten
Antwort von Nomadin13 am 26.02.2012, 22:10 Uhr
Als Mieter darf man den Eigentuemer FRAGEN, wenn man etwas veraendern moechte. So geht das normalerweise.
Wenn der Eigentuemer einwilligt - schoen! Wenn nicht - Pech gehabt.
Wie heisst es: love it, change it or leave it.
Fuer euch: akzeptiert, wie es ist, fragt, ob ihr aendern duerft, was euch stoert und wenn nicht, tja, dann muss halt Geld fuer einen Umzug zusammengespart werden.
Re: Klar hättet ihr Fragen müssen!
Antwort von shinead am 26.02.2012, 22:17 Uhr
Das Grundstück, auf dem sich auch der Garten befindet, gehört der Wohnungseigentümergemeinschaft. So wie das Gebäude. Die Wohnung hat der Vermieter gekauft. Da der Garten an die Wohnung angrenzt, und so nur vom Eigentümer (oder Mieter) genutzt werden kann, wird ein Sondernutzungsrecht für diese Fläche ausgesprochen. Sie gehört aber nicht zum eigentlichen Eigentum.
Das Sondernutzungsrecht wird natürlich auch bezahlt, aber das Gartengrundstück geht nicht in das Eigentum des Käufers über.
Ich habe zwei Wohnungen mit Gartenzugang. Da beide Wohnungen zusammen genutzt werden, wollten wir die Trennung (Hecke) entfernen. Dazu war ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig.
kündigung.
Antwort von DecafLofat am 26.02.2012, 22:27 Uhr
ganz einfach. zählt nicht als nicht-genehmigungspflichtiges kleintier (hamster/kaninchen etc) und wenn haustiere verboten sind, sind hund/katze gemeint.
Re: Klar hättet ihr Fragen müssen!
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 22:32 Uhr
Aber woher soll ich denn sowas wissen????
Ich bin davon ausgegangen, dass der Garten zu ihrem Eigentum gehört, so wie eben wenn du ein Haus kaufst...........mag sich doof anhören, aber ist so. Und gesagt bzw. wirklich aufgeklärt wie das hier läuft hat uns auch keiner, nur dass jeder für seins zuständig ist und so sachen wie das dach von allen gemacht wird.
Re: kündigung.
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 22:33 Uhr
der hund ist doch auch hier. Und der ist ok.....ich habe mir keine gedanken gemacht weil katze eh nur noch ein paar monate hat (wenn überhaupt) und da der hund da ist, hab ich mir darüber keine gedanken gemacht!
Re: kündigung.
Antwort von shinead am 26.02.2012, 22:38 Uhr
Katzen können eine Wohnung ganz schön verwüsten. Selbst schon gesehen, was sie aus Holzrahmen machen können... Binnen kürzester Zeit... Nee... käm bei mir auch nicht in Frage.
Re: kündigung.
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 22:40 Uhr
Natürlich, glaube ich gern. Aber diese hier nicht! Wie gesagt KNADENBROT! Außer schlafen und fressen und aufs klo gehen macht diese hier NICHTS mehr....die vermieter können gerne kommen und sich davon überzeugen!
Re: kündigung.
Antwort von shinead am 26.02.2012, 22:56 Uhr
Manchmal geht es um das Prinzip.
Ich werde den Teufel tun und mir die Wunschtiere meiner Mieter ansehen um dann im Einzelfall eine Entscheidung zu treffen.
Das muss der Vermieter auch nicht. Er darf entscheiden, ob und was er genehmigt.
Das mag euch nicht passen, was ich nachvollziehen kann. Ändern könnt ihr es nicht. Ihr müsst es akzeptieren, wenn ihr nicht die Kündigung wegen ungenehmigter Tierhaltung bekommen wollt.
So sind nun mal die Spielregeln.
Die Genehmigung des Hundes solltet ihr euch auch noch schriftlich bestätigen lassen. Erweiterungen / Änderungen von schriftlichen Verträgen sollten IMMER schriftlich erfolgen.
Re: kündigung.
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 22:59 Uhr
Das schon klar, aber wie gesagt ich hab mir keine gedanken gemacht weil für mich ist die genehmigung des Hundes eben eine allgemeine gewesen! ich frag mich dennoch, wieso es die nachbarn ärgert? Die Katze ist doch im Haus....
naja ich hoffe ich finde für ihre letzten tage jemanden....was ich befürchte wer will schon ne alte katze haben die nimmer lange macht? und tierheim ist überfüllt da wollten wir sie ja zuerst hingeben und aussetzten tue ich sie nicht!
Re: kündigung.
Antwort von shinead am 26.02.2012, 23:00 Uhr
Ist doch irrelevant ob die Katze den Nachbarn stört. Der Vermieter will es nicht und er muss seine Entscheidung nicht begründen.
Re: kündigung.
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 26.02.2012, 23:02 Uhr
Das scheint mir klar.....naja...mal sehen was ich mit dem Tier mache....können die mir denn was, wenn ich jetzt nicht so schnell was finde??? Wie gesagt altes Tier.....
Re: kündigung.
Antwort von shinead am 26.02.2012, 23:12 Uhr
1. Schritt wäre die Abmahnung.
2. Schritt (kurz darauf, wenn das Tier noch in der Wohnung ist) wäre die Kündigung.
Ja, sie können Dir was, denn Du hättest das Tier gar nicht aufnehmen dürfen.
Re: kündigung.
Antwort von fiammetta am 26.02.2012, 23:23 Uhr
Hi,
Du willst es nicht verstehen. Ja, er kann Dir etwas, Dir nach entsprechender Abmahnung nämlich kündigen, möglicherweise so fristlos, denn die Wohnung ist nach wie vor SEIN Eigentum, das Du gegen Mietzahlung nutzen darfst. Dafür gibt es einen Vertrag. Wer sich nicht daran hält, wird vertragsbrüchig und das kann wiederum die Kündigung nach sich ziehen. Im Übrigen können zwar auch Kaninchen und Hamster ganz schöne Schäden anrichten, aber Du willst hinterher bestimmt nicht über jeden Kratzer am Türrahmen mit Deinem Vermieter debattieren müssen. So, wie Du Dich aktuell verhältst, verhärten sich ganz schnell die Fronten.
Wenn Du wieder einmal ein Gut Aiderbichl im Mietshaus einrichten willst, dann lass Dir jedes Tierchen schriftlich VORHER genehmigen und halte Dich an die vereinbarten Vorgaben.
LG
Fiammetta
Re: Da gibts wohl unterschiedliche Ansichten
Antwort von Nikas am 27.02.2012, 2:50 Uhr
Nichtwissen schützt nicht vor verboten sein.
Bäume versetzen auf Gutdünken geht gar nicht. Die Eigentümer haben sich beim Pflanzen ja vielleicht etwas gedacht bzw. mussten etwas bedenken. Zum Beispiel haben sie wahrscheinlich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zum Nachbargrundstück beachtet. Da kannst Du nicht wild hin- und herpflanzen. Wenn Du die Bäume zu nahe zu den Nachbarn setzt, und der sich beschwert, kann er fällen oder umsetzen verlangen. Dafür steht dann letztlich der Eigentümer grade.
Uns etwa wurden hier sogar der Mindeststammumfang und die Baumart vorgeschrieben, bei der Ersatzpflanzung. Der Spaß kostete über 2.000 Euro. Wenn Du mein Mieter wärst und den mal eben versetzen und am Ende auch noch beschädigen würdest, öha.....
Re: kündigung.
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 27.02.2012, 6:14 Uhr
Doch ich versteh es ja.....werd mich ja auch drum kümmern, dass die Katze woanders unter kommen kann!
Wie gesagt, ich kenne es so nicht. Für mich war "Haustierhaltung erlaubt, eben Haustierhaltung erlaubt! Mein Fehler...und ich kümmer mich drum....
Was die Bäume angeht, also zwischen jedem Grundstück ist ne dicke Mauer und es sind 1,50 hohe Lebensbäumchen, die auch immer brav von uns auf dieser Höhe gehalten werden! Und die Mauer ist HÖHER!!! und da ragen nachbars Bäume weit mehr über die Mauer.....ist mir jetzt aber auch egal....ich muss jetzt sehen, dass Katze nen Zuhause findet!
Ich hab hier echt das Gefühl, ihr würdet nicht in der Not helfen....noch nie etwas getan, ohne groß drüber nachzudenken????
Naja, wie gesagt.....ich kümmer mich
Re: kündigung.
Antwort von Luni2701 am 27.02.2012, 7:55 Uhr
woher wissen die nachbarn überhaupt von der katze wenn die eh nur drinnen ist und schläft und frisst?
Re: kündigung.
Antwort von anbin39 am 27.02.2012, 7:57 Uhr
Die Wohnung ist nicht Dein Eigentum. Sondern das Eigentum anderer. Genauso wie der Garten übrigens. Folglich hast Du um Erlaubnis zu fragen wenn Du ein Tier aufnimmst. Ja, sie können Dir was.
Re: kündigung.
Antwort von anbin39 am 27.02.2012, 7:58 Uhr
Ich hab hier echt das Gefühl, ihr würdet nicht in der Not helfen....
warum sprichts du nicht voher mit den Vermietern bevor Du was tust???
Antwort von Birgit67 am 27.02.2012, 8:33 Uhr
wenn ich einen Baum versetzten möchte in einem Garten der mir zur Nutzung zusteht dann frage ich nach was denn der Vermieter meint - entweder er sagt gute Idee oder erklärt warum das nicht geht.
Wenn ich die alte Katze meiner Mutter mit in die Wohnung nehmen würde weil die katze alt ist und nur noch ein paar Monate hat - dann würde ich genauso mit meinem Vermieter darüber sprechen ob er einverstanden ist.
Wir haben sogar gefragt ob es O.K. ist wenn wir übers WE Besuch bekommen und da ein Hund mitgebracht wird weil wir gar keine Haustiere halten dürfen - und dann war es auch O.K.
Manchmal muss man einfach miteinander Sprechen und Fragen und einfach dem Vermieter zeigen dass man sein Eigentum respektiert ich kann doch auch keine Wände versetzten weil dann die Wohnung viel besser zu nutzen ist wenn ich in Miete wohne.
Von daher- ich denke die Kommunikation bei Euch stimmt so rein gar nicht - wie wäre es wenn ihr mal zusammen sitzt bei einer Tasse Kaffee und einfach alles was unklar ist beredet????
Gruß Birgit
link
Antwort von Fredda am 27.02.2012, 8:38 Uhr
http://www.tierrechtsbund-aktiv.de/new/mietrecht.php
Bäume
Antwort von Leena am 27.02.2012, 8:57 Uhr
"Was die Bäume angeht, also zwischen jedem Grundstück ist ne dicke Mauer und es sind 1,50 hohe Lebensbäumchen, die auch immer brav von uns auf dieser Höhe gehalten werden! Und die Mauer ist HÖHER!!! und da ragen nachbars Bäume weit mehr über die Mauer.....ist mir jetzt aber auch egal...."
Meiner privaten Erfahrung nach sind bei Bäumen oft weniger die überhängenden Äste und das Laub etc., was runter fällt auf Nachbars Garten, sondern eher die Schäden, die die Wurzeln anrichten können. Und gerade, wenn bei Euch zwischen den Gärten entsprechende Mauern stehen, ist die Gefahr, dass die Wurzeln der Bäume sich unter der Mauer durchgraben und da Schäden anrichten, doch recht hoch.
Wir haben z.B. jetzt mit unserer Garage Probleme - der Nachbar hat so ein kleines Gewächs, maximal 1 m hoch, etwa 1 m neben unserer Garage stehen, und er schneidet das Gewächs auch immer sehr sorgfältig zurück. Allerdings wuchert es ganz offensichtlich in der Erde, und die Wurzeln haben sich unter unsere Garage gewurzelt, die Garagenmauer hebt sich (wenn auch nicht extrem), aber das Ganze hat sich jetzt so verzogen, dass wir das Garagentor kaum noch zubekommen, abschließen geht nicht mehr - nur wegen dieses kleinen Gewächses. *seufz*
Re: Da gibts wohl unterschiedliche Ansichten
Antwort von nane973 am 27.02.2012, 9:01 Uhr
Wie möchtest Du in einigen Jahren denn einen größer gewordenen Baum wieder an die Ursrungsstelle zurück pflanzen? Eine rosa Wand verändert sich nicht in Größe und Umfang...
Re: kündigung.
Antwort von shinead am 27.02.2012, 9:08 Uhr
>> Ich hab hier echt das Gefühl, ihr würdet nicht in der Not helfen....noch nie etwas getan, ohne groß drüber nachzudenken????
Doch, schon. Allerdings nicht, wenn es bedeutet, dass ich meine Wohnung verlieren könnte.
Wenn Du mit dem Vermieter gesprochen hättest, ihm die Situation geschildert hättest, dann hätte er vielleicht im Vorfeld die Katze abgesegnet, mit dem Hinweis, dass daraus keine allgemeine Erlaubnis zur Katzenhaltung gegeben ist.
Das Problem ist eben, wenn man erst hinterher fragt.
Re: haustierhaltung in gemieteter eigentumswohnung
Antwort von Carmar am 27.02.2012, 9:22 Uhr
Ist die Katze zu sehen und zu hören?
Du schreibst, sie hat nur noch ein paar Monate.
Tja, wenn sie keiner sieht und hört, dann erfährt auch keiner, dass sie da ist....
carmar
Antwort von anbin39 am 27.02.2012, 9:51 Uhr
Wenn das rauskommt. Wird es das ohnehin problematische Verhältnis sicher verbessern.
Wenn Wochend-Besuch kommt, muss man überhaupt nicht fragen wegen des
Antwort von FrauKrause am 27.02.2012, 10:29 Uhr
Hundes, es sei denn, er stellt eine Gefahr für die Mitmieter dar ("Kampfhund" und/oder bissig). Man kann es auch übertreiben mit dem Krummbuckeln vor dem heiligen Vermieter.
LG
Vielleicht gibt es Menschen
Antwort von shinead am 27.02.2012, 10:31 Uhr
Die einfach lieber einmal zu viel Fragen, als einmal zu wenig. Mit
>>dem Krummbuckeln vor dem heiligen Vermieter
hat das nichts zu tun. Wem es nicht passt im Mietverhältnis zu wohnen und sich dort den Regeln anzupassen, der darf sich gerne eine Wohnung (Vorsicht: Miteigentümer!) oder ein freistehendes Haus kaufen. Dann kann man nämlich machen was man so will.
Doch, wenn man wegen jeder Kleinigkeit fragt,
Antwort von FrauKrause am 27.02.2012, 10:56 Uhr
die zu den Rechten des Mieters gehört, (denn ja, auch der MIETER hat Rechte und muss nicht wegen jedem Pup fragen), ist das in meinen Augen ein Krummbuckeln vor dem Vermieter.
Was die Ausgangsposterin hier macht, steht auf einem anderen Blatt. Da ist es selbstverständlich, zu fragen. Aber wenn ich Besuch bekomme und der bringt mal nen Hund mit, DA FRAGE ICH DOCH NICHT...
LG
Re: carmar
Antwort von Carmar am 27.02.2012, 11:06 Uhr
Das "ohnehin problematische Verhältnis" war mir nicht bekannt.
Dann muss man tatsächlich lieber vernünftig miteinander reden.
Re: Doch, wenn man wegen jeder Kleinigkeit fragt,
Antwort von shinead am 27.02.2012, 11:28 Uhr
Ich hätte auch nicht gefragt, weil ich weiß, dass ich es nicht muss.
Wenn ich es aber nicht weiß, oder mir unsicher bin, würde ich lieber nachfragen, als dann Ärger zu bekommen.
Re: Doch, wenn man wegen jeder Kleinigkeit fragt,
Antwort von FrauKrause am 27.02.2012, 11:30 Uhr
Man muss doch aber als Mieter eigentlich auch wissen, was man darf und was nicht. Da kann man sich doch auch im I-Net schlau machen, wenn man sich unsicher ist. Ich könnte mir vorstellen, dass manche auch genervt sind, wegen jeder Kleinigkeit gefragt zu werden. Außerdem gibt man preis, dass man sich nicht auskennt. Da kann es passieren, dass der Vermieter das irgendwann ausnutzt... ;-)
LG fk
Re: Doch, wenn man wegen jeder Kleinigkeit fragt,
Antwort von shinead am 27.02.2012, 11:36 Uhr
Klar. Aber offensichtlich (Verpflanzung von Bäumen, Einzug von Tieren ohne Genehmigung) kennen sich eben nicht alle ausreichend aus.
Dann lieber vorher den Vermieter fragen.
Naja, wenn ich einen Garten miete, kann ich nicht
Antwort von FrauKrause am 27.02.2012, 11:44 Uhr
einfach die vorhandenen Bäume versetzen, das ist ja ein großer Eingriff. Wohl klar, dass man da fragen muss. Wenn ich ein paar neue Blumen einplanze, damit verändere ich ja nicht den Garten nachhaltig, im Gegenatz zum Baumbestand. Meist steht auch in den Verträgen, man solle den Garten pflegen, will heißen, pflegen wie er ist, größere Veränderungen sind doch davon automatisch ausgenommen.
Wenn im Vertrag steht, keine Tiere, dann eben keine Tiere. Man kann natürlich fragen, in dieser hier geschilderten Ausnahmesituation. Das würd ich vielleicht machen, ansonsten aber nicht einfach das Tier aufnehmen, wenns eben schriftlich im Vertrag festgehalten, nicht gestattet ist.
Also. Manche Leute haben irgendwie kein Gefühl dafür. Man kann sich auch zum Horst machen, wenn man für jeden Mist frägt...
einige Gerichtsurteile:
Antwort von SteffiSt am 27.02.2012, 11:55 Uhr
Manche Richter sehen reine Wohnungskatzen inzwischen als Kleintiere an, für die man also auch keine Erlaubnis braucht. (LG Mönchengladbach, Az.: 2 S 191/88)
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Muß ein trotz Verbot gehaltenes Tier abgeschafft werden?
Nicht unbedingt. Erhebt der Vermieter sofort beim Entdecken des unerlaubten Tieres Einspruch, muß man das Tier weggeben. Hat der Vermieter oder ein autorisierter Hausmeister das Tier schon längere Zeit (etwa 6 Monate und mehr) gesehen und geduldet, liegt eine stillschweigende Erlaubnis vor.
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Quelle: http://www.tierrechtsbund-aktiv.de/new/mietrecht.php
sind noch einige andere interassante Urteile dabei..
nochwas:
Antwort von SteffiSt am 27.02.2012, 11:58 Uhr
http://www.tierrecht-anwalt.de/tierrecht-anwalt-rechtsanwalt-nachbarschaft/tierrecht-anwaltskanzlei-nachbarschaftrecht.html
Punkt 2
Re: Wenn Wochend-Besuch kommt, muss man überhaupt nicht fragen wegen des
Antwort von anbin39 am 27.02.2012, 12:02 Uhr
Das hat nichts mit Krummbuckeln zu tun. Das gehört zum guten Ton und zu einem guten Miteinander.
Re: nochwas:
Antwort von fiammetta am 27.02.2012, 12:12 Uhr
Hi,
dieses unterschiedlichen Urteile zur Katzenhaltung sind zwar richtig. Die AP kann`s ja `mal auf einen Prozess ankommen lassen - allerdings auf ihre Kosten, vielleicht hat sie ja eine großzügige Rechtsschutzversicherung... Immerhin kann der Vermieter von seinem Recht Gebrauch machen, Katzen- und jegliche Hundehaltung von vornherein zu verbieten. Gilt übrigens auch für Spinnen, auch wenn die unter die Terrarienregelung fielen, aber die werden als zu unangenehm für andere Mitbewohner empfunden. Diese Punkte sind übrigens auch von Gerichten bestätigt worden.
LG
Fiammetta
@fiammetta
Antwort von Morla72 am 27.02.2012, 12:15 Uhr
Das begrüße ich persönlich sehr. :)
Als jemand mit echter Spinnenphobie fände ich die Vorstellung, mein Nachbar würde Vogelspinnen halten (die können ja auch mal entkommen??!!), mehr als gruselig. Wäre für mich in der Tat ein Grund zum Auszug!
Re: Wenn Wochend-Besuch kommt, muss man überhaupt nicht fragen wegen des
Antwort von fiammetta am 27.02.2012, 12:26 Uhr
Hi,
das wollte ich auch gerade schreiben. Es gibt so etwas wie einen Anstand und wenn ich mich um ein positives Miteinander bemühe, dann nutze ich den auch. Dazu ist er nämlich da. Mit Krummbuckeln hat das absolut nichts zu tun, denn umgekehrt will man ja ebenso, dass sich andere an die vereinbarten Regeln nicht nur halten, sondern auch dann wenigstens der Form halber nachfragt, wenn irgendetwas tendentiell davon abweicht. Damit erspart man sich auch Vertrauensverlust, weil sich der andere eingebunden und ernstgenommen fühlt.
Abgesehen davon ist das ein riesengroßer Schmarr`n, dass der Vermieter immer die Böse ist. Natürlich gibt es auch schwarze Schafe, keine Frage. Es geht aber um Eigentum, das einem anderem gehört als dem Nutzer. Genausowenig wie man ein verliehenes Buch über Umwege mit Eselsohren und Kritzeleien zurückbekommen will, will der Vermieter eine extreme Abnutzung (wie z.B. durch Katzenkrallen - denen ist der Türrahmen nämlich ebenso willkommen wie der teure Parkettboden, den sich der Mieter selbst nicht leisten könnte oder wollte). Wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe, dann muss ich mich auch daran halten und muss ebenso akzeptieren, dass der Vermieter keineswegs Zahlemann-und-Söhne für mein Wohlbefinden ist und dass er genau dasselbe Interesse an einer Überprüfung des Wohnungszustandes hat wie der Mieter es umgekehrt als Vermieter hätte. Der Punkt ist heutzutage nur, dass Mieter wesentlich mehr Rechte zugesprochen bekommen als Vermieter und somit Vermieter ein zunehmend stärkeres Interesse an der Wahrung ihres Eigentums haben. Warum, glaubt Ihr, lassen viele Eigentümer die Wohnungen inzwischen lieber jahrelang leer stehen als sie gegen Geld zu vermieten? Genau, weil nach Abzug der Steuern und der Renovierungs- und Modernisierungskosten dermaßen wenig übrig bleibt, dass man sich den Ärger mit Menschen, die der unterzeichnete Vertrag nicht interessiert, es oft wirklich nicht wert ist.
LG
Fiammetta
Re: Wenn Wochend-Besuch kommt, muss man überhaupt nicht fragen wegen des
Antwort von anbin39 am 27.02.2012, 12:45 Uhr
Wenn am Haus etwas repariert werden muß sind die Vermieter sofort zur Stelle oder organisieren den Handwerker. Wohl weil wir uns um Dialog bemühen und auf das gemietete Objekt achten. Wir haben Staffelmietvertrag. Aber die letzte Mieterhöhung wurde nicht durchgeführt. Vielleicht deswegen.
Mit den Vormietern haben sie andere Erfahrungen gemacht. Inkontinente alte Katze die überall hinpinkelte usw.
Es ist NICHT unanständig, wenn ich NICHT frage, wenn Besuch übers WE
Antwort von FrauKrause am 27.02.2012, 12:49 Uhr
mit Hund kommt, ob der denn kommen darf! Wo steht im MV, dass der Mieter das muss????
Was habt IHR denn für eine Einstellung?
Kopfschüttel
Genau darauf wollte ich hinaus - LG und o.T.
Antwort von fiammetta am 27.02.2012, 12:50 Uhr
Fiammetta
EIN Klick genügt...
Antwort von FrauKrause am 27.02.2012, 12:52 Uhr
Hier steht alles Wissenswerte über "verbotenene" Hunde, die der Besuch mitbringt, wozu in Gottes Namen sollte ich da extra meinen Vermieter fragen? und was hat das mit unanständig zu tun????
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/hundebesuch-trotz-tierhalteverbot.htm
Re: @Sarah+Krümels-Mama
Antwort von montpelle am 27.02.2012, 15:01 Uhr
Wenn man so liest, wie du dich als Mieterin und Nachbarin verhälst, ist es kein Wunder, dass du mit allen möglichen Leuten in deiner Umgebung nicht auskommst.
Dein Auftritt hier unterstreicht das Ganze noch.
Also nochmal.......irgendwie seit ihr alle Engel oder????
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 27.02.2012, 19:51 Uhr
Vor allem, ohne irgendwas wirklich zu wissen!
1.Ja ich habe die Katze ohne groß Nachzudenken aufgenommen, weil es von jetzt auf gleich gehen musste und ich da nicht groß Zeit zum "Fragen" hatte.
2. War es mir als Mieterin nur bekannt, wenn Haustierhaltung erlaubt ist, ist Haustierhaltung erlaubt! Ich habe den hund hier, der ist ERLAUBT. Und NEIN ich schaue nicht jeden Tag meinen Mietvertrag durch, ich bin nach 1,5 Jahren davon "ausgegangen" dass es (eben wegen dem Hund) so richtig ist!
3. Mal eben auf ne Tasse Kaffee ist nicht! Der Vermieter ist rund 300 km weit weg gezogen, die Mutter schwer Krank, zudem kein Auto mehr. Also beziehen sie Stellung auf "hören sagen" der Nachbarn und wir sollen uns dann Rechtfertigen! Haben mehrmals angeboten, dass sie kommen können und gucken können!
4. Vermieter ist teilweise schwer zu erreichen, da wir keine Handynummer sondern nur Festnetzt haben (ohne AB) und da Mutter schwer krank, sind sie oft im KKH. Haben alleine wegen ner gerissen Toilette (die damals schon "leicht" angerissen war 7 Wochen gebraucht bis wir das klären konnten, denn die haben wir erneuert und er hat uns dann die kosten erstattet!!!!!!
5. Anstatt dass die netten Nachbarn mal mit UNS reden, rennen sie weiter zum Vermieter, und das wegen jedem MIST (wie ich ja schonmal sagte, war das Tesa an dem geschenkpapier nicht ORDNUNGSGEMÄSS entfernt)
6. Die Katze liegt ab und an mal an der heizung am Fenster, da die Balkone der anderen nach "hinten" schräg hoch weg gehen, können Partei ganz oben und darunter sowie links und recht uns in den Garten und somit Fenster gucken, also haben sie wohl so Katze gesichtet
7. Zwischen Baum und Wand ist immer noch der Abstand eingehalten der "Vorgegeben" ist, wie ich ja sagte, haben wir mit dem HAUSEIGENEN GÄRTNER gesprochen!!!!!! Und DER wird ja wohl wissen, wie das hier läuft, schließlich kümmert er sich a) um alle Gärten hier (für nen schweine geld) b) gehört er hier mit ins Haus also zur Hausgemeinschaft und c) hat er auch diesen Garten damals betreut! Also habe ich mich sehr wohl informiert und der hat gesagt das geht!
8. Kotzt es mich gerade sowas von an, dass hier so hergerissen wird. Mein Gott ich hab nen fehler gemacht JA und versuche die Katze unter zu bringen....aber ich schmeiße sie nicht von einer brücke oder ersauf sie wie manch anderer......aber mehr wie bemühen kann ich mich jetzt auch nicht!!!!
ich hab hier etwas gefragt, und einige wissen sicherlich wieso man FRAGEN STELLT????? Genau, weil man etwas nicht weiß! Also beruhigt euch mal wieder!
Und ich lasse mir nicht unterstellen, dass wir "scheiß" Mieter sind, so hört sich das hier nämlich teilweise an! Wir zahlen jeden Monat unsere Miete pünktlich, wir sind saubere Mieter, kümmern uns soweit wir können um alles selber! Wenn WiR ein problem haben, klären wir das, und wenn andere aus irgendeinem grund ein problem mit uns haben, sollen sie auch zu uns kommen! Aber doch bitte nicht hinter unserem Rücken stunk machen! Woher soll denn ein Nachbar wissen, dass hier keine Katze erwünscht ist (sprich mehr wissen als ich) und was geht es denn den Nachbarn an????????????? NICHTS und dabei bleibe ich!
Auch mal JAMMERN will
JAMMER; JAMMER; JAMMER...
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