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Geschrieben von Zwurzenmama am 19.03.2004, 14:41 Uhr

Muss auch mal meinen Frust loslassen, wegen Politiker

Hallo!

Ich habe meinen Arbeitslosenhilfebescheid bekommen und da steht drauf, wir hätten zuviel Geld. Das sind 2 Lebensversicherungen und ein Bausparvertrag. Als ich die Frau vom AA anrief sagte die doch glatt, wir sollen eine Lebensversicherung auflösen und von dem Geld erstmal leben. Wozu zahlt man jahrelang ein um dann im Alter ein bischen mehr Geld zu haben und anderen z.B. meine Nachbarin, die wirklich zufaul zum arbeiten ist bläst man die Sozialhilfe noch in den Hintern. Letztens als ich beim AA war um eine Bescheinigung zu holen, sitzen doch glatt 3 unserer ausländischen Mitbürger im feinen Designeranzug und überall mit Gold behangen und wollen Arbeitslosengeld, wobei der eine von denen aber ein eigenes gutgehendes Restaurant hat und beantragt dann noch alles mögliche.
Die Politiker stecken sich ja auch immer mehr Geld in ihre eigenen Taschen und wenn unsereins mal ein bischen was gespart hat, muss man das erst zum leben nehmen, bevor man Anspruch auf Hilfe vom Staat hat?
Ich weiß ein posting was die Welt nicht braucht, aber jetzt geht es mir besser.

LG Zwurzenmama

 
2 Antworten:

Re: erstens und zweitens

Antwort von Benedikte am 20.03.2004, 16:33 Uhr

Also- wenn Du genau weisst, dass jemand widerrechtlich Sozialleistungen beantragt, weil er über Einkünfte verfügt- dann teile das dem Amt mit. Das kannst Du auch anonym machen- die meisten fliegen auf di Art und Weise auf.anederserseits solltest Du da auch genaues positives Wissen haben- vielleicth eollte er ja nur übersetzen oder beistand leisten.

Und die andere Sache ist:Anspruch auf Sozialleistungen haben Bedürftige. Wer Vermögen hat, ist nicht bedürftig.Und Du hast die pflicht, Dich zuerst selber zu versorgen und alles auszugeben bis auf das sog. Schonvermögen, bevor Du Staatsknete siehst

Ich war mal auf dem Sozialamt, und da hatten wir eine FRau im leistungsbezug, die dann 80.000 DM erbte.Wir haben sofort die Sozialhilfe gestoppt- mit dem gleichen Hinweis, den Du erhalten hast. Sie hat die Ernschaft dann innerhalb eines MOnats " durchgebracht" udn anschließend weiter Sozialhife bezogen. Natürlich hat keiner geglaibt, dass sie das Geld komplett ausgegeben hat- aber Du konntest es ihr nicht nachweisen, dass sie es gebunkert hatte. Von daher weisst Du, was Du tun musst.
Und wegen der Sozialhilfe für die faule NAchbarin: derzeit ist ja in Überlegung der politiker, Arbeitsscheuen die Sozialhilfe zu kürzen. Aber Abeitsscheue ist echt schwer zu beweiesen- vielleicht hat sie keine Kinderbetruung, ist krank- oder findet einfach keine Arbeit. So jemand dann duch Streichen der Stütze zu bestrafen, wäre auch nciht recht- und wir alle können nicht in Menschen r3eingucken. Wobei ich deine Empfindungen echt teile- wenn ich sehe, was ich an Steuern und so abdrücken muss und wer sich das einsackt, weil er selber nicht schaffen geht, dann packt mich auch die Wut. Aber man muss eben aufpassen, nicht das Kind mit dem abde auszuschütten.
Benedikte

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Re: erstens und zweitens

Antwort von marit am 22.03.2004, 11:19 Uhr

Soweit ich weiß, kann man nicht von dir verlangen, die Versicherung aufzulösen, wenn sie noch einen im Verhältnis zu deinen Einzahlungen sehr geringen Rückkaufwert hat. Du mußt sie alleding schon "beitragsfrei" stellen, bis du nicht mehr auf arbeitslosenhilfe angewiesen ist.

Außerdem muß man eben zwischen Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe unterscheiden. Wenns um Arbeitslosengeld geht, kommts nun mal nicht darauf an, wie bedürftig jemand ist, es ist eben eine Versicherungsleistung. Die Krankenversicherung zahlt deine Arztrechnungen ja auch nicht bloß, wenn du bedürftig bist. Arbeitslosenhilfe ist aber nun mal eine Sozialleistung, da ist es doch klar, daß du erst einmal dein Vermögen angreifen mußt (außer eben im Fall großen Wertverlustes).

Ich hoffe für dich, daß du bald wieder Arbeit findest. Viel Glück bei den nächsten Bewerbungen!

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