Geschrieben von shinead am 24.01.2016, 19:34 Uhr |
Mietrecht
Nach Zahlung und Akzeptanz der Zahlung kann ohne besondere Umstände (z.B. Der Ankündigung, dass ein Posten noch Nachberechnet wird, da die Höhe noch nicht bekannt ist) keine Korrektur mehr durchgeführt werden:
>>Wenn ein Mieter auf die ihm vorgelegte Nebenkostenabrechnung vorbehaltslos Zahlung leistet oder der Vermieter die Zahlung vorbehaltlos und beanstandungsfrei entgegennimmt, geben sie jeweils ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ab (§§ 781, 782 BGB) .
Mit dem Schuldanerkenntnis bringen sie zum Ausdruck, auf die Geltendmachung von Einwendungen zu verzichten, die sie zu diesem Zeitpunkt kennen oder aufgrund des Abrechnungsinhalts in zumutbarer Weise hätten kennen können.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-wann-eine-korrektur-moeglich-ist/
- Mietrecht - Steffi D. 24.01.16, 14:58
- Re: Mietrecht - Himbeere2008 24.01.16, 15:17
- Re: Mietrecht - Andrea&Würmchen 24.01.16, 15:25
- Re: Mietrecht - Steffi D. 24.01.16, 16:08
- Re: Mietrecht - shinead 24.01.16, 19:34
- Re: Mietrecht - Steffi D. 25.01.16, 8:54
- Die Aussage ist zu pauschal..... - Caot 25.01.16, 9:48
- Re: Die Aussage ist zu pauschal..... - Eileen 25.01.16, 10:55
- Re: Die Aussage ist zu pauschal..... - shinead 25.01.16, 11:29
- Re: Die Aussage ist zu pauschal..... - Steffi D. 25.01.16, 11:45
- Re: Die Aussage ist zu pauschal..... - Eileen 25.01.16, 21:06
- Re: Die Aussage ist zu pauschal..... - Steffi D. 25.01.16, 11:45
- Die Aussage ist zu pauschal..... - Caot 25.01.16, 9:48
- Re: Mietrecht - Steffi D. 25.01.16, 8:54
- Re: Mietrecht - shinead 24.01.16, 19:34
- Re: Mietrecht - Steffi D. 24.01.16, 16:08
An alle die Konfi bzw. Kommunion in einer Gaststätte gefeiert haben..
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Vögel sind gefährlich!
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