Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 24.01.2016, 19:34 Uhr

Mietrecht

Nach Zahlung und Akzeptanz der Zahlung kann ohne besondere Umstände (z.B. Der Ankündigung, dass ein Posten noch Nachberechnet wird, da die Höhe noch nicht bekannt ist) keine Korrektur mehr durchgeführt werden:

>>Wenn ein Mieter auf die ihm vorgelegte Nebenkostenabrechnung vorbehaltslos Zahlung leistet oder der Vermieter die Zahlung vorbehaltlos und beanstandungsfrei entgegennimmt, geben sie jeweils ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ab (§§ 781, 782 BGB) .

Mit dem Schuldanerkenntnis bringen sie zum Ausdruck, auf die Geltendmachung von Einwendungen zu verzichten, die sie zu diesem Zeitpunkt kennen oder aufgrund des Abrechnungsinhalts in zumutbarer Weise hätten kennen können.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-wann-eine-korrektur-moeglich-ist/

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.