Geschrieben von shinead am 25.01.2016, 11:29 Uhr |
Die Aussage ist zu pauschal.....
So oder so ist die Forderung verjährt. Da braucht man (erst einmal) keinen Mieterverein oder Anwalt.
Die Verjährungsfristen sollten bekannt und eindeutig sein.
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- Mietrecht - Steffi D. 24.01.16, 14:58
- Re: Mietrecht - Himbeere2008 24.01.16, 15:17
- Re: Mietrecht - Andrea&Würmchen 24.01.16, 15:25
- Re: Mietrecht - Steffi D. 24.01.16, 16:08
- Re: Mietrecht - shinead 24.01.16, 19:34
- Re: Mietrecht - Steffi D. 25.01.16, 8:54
- Die Aussage ist zu pauschal..... - Caot 25.01.16, 9:48
- Re: Die Aussage ist zu pauschal..... - Eileen 25.01.16, 10:55
- Re: Die Aussage ist zu pauschal..... - shinead 25.01.16, 11:29
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