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Geschrieben von deischuhzu am 13.08.2014, 9:19 Uhr

Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden zu beheben. Sofern eine gültige Klausel im Mietvertrag vorhanden ist, können Kleinreparaturen auf den Mieter umgelegt werden. Also prüfen, ob gültige Klausel vorliegt, evtl. prüfen, ob die Behebung der Kleinreparaturen vertraglich auf den Mieter abgewälzt wurde. Soweit alles geklärt ist, Rechnungshöhe prüfen und ggf. beim Mieter zur Zahlung einreichen.

 
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