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von DecafLofat  am 12.08.2014, 11:23 Uhr

lach...

wir hatten diese klausel, und haben auch immer alles brav selbst gezahlt. da man ja aber "vorher" nicht weiß, wie hoch die rechnung ausfällt, durften wir ausschließlich über die vermieterin handwerker kommen lassen, d h wir riefen sie an, sie leitete alles in die wege und der fachmann meldete sich.
lustig war nur, der letzte der kam (kaputter lichtschalter, kurz vor unserem auszug) fragte, ob wir diese klausel und bis zu welcher höhe im mietvertrag haben - ich sagte ihm wahrheitsgemäß ja, haben wir, und es waren glaub ich 150 EUR pro einzelreperatur. also schraubte er einfach an der rechnung und diese wurde ein wenig höher... und ging auf kosten der vermieterin.

in deinem fall würde ich mich drauf berufen, wobei ich schon unterscheiden würde ob s was nice to have ist das repariert wird oder was essentielles wie z B klospülung ö a.... denn da bsit du als vermieter einfach in der pflicht funktionalität zu gewähren.

von daher, ich fand die nummer wie unsere alte vermieterin das machte, alles immer über sie melden, gar nicht so schlecht, da war sie zumindest immer im bilde was los ist. allerdings hatten wir in den 3 jahren dort gerade mal drei, vier sachen die anfielen. kleine sachen haben mein mann oder sein vater einfach selbst gemacht.

 
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