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Geschrieben von shinead am 06.12.2018, 10:06 Uhr

@Malus

Das so mancher Kindergarten die DGSVO nicht versteht und auch nicht beim städtischen Datenschutzbeauftragten nachfragt und so auf den schmalen Trichter kommt alle Fotos der Kinder zu entfernen bzw. zu schwärzen, hat nichts mit dem Datenschutz selbst zu tun.

Hier greift auch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie und nicht der Datenschutz.

Ich habe mir die Seite gestern nicht sehr genau angesehen und in den Archiven sind die Bilder entfernt, aber die (angeblich identifizierten) Bilder zeigten zum einen den (betrunkenen?) Herrn im Hoodie mit Hitlergruß und eine rechtsextreme Aktivistin die Öffentlichkeitsarbeit im Netz leistet. Ersteres Bild ist schon durch die Presse gegangen. Hier könnte man sich ohne weiteres auf "öffentliches Interesse" oder ähnlich beziehen, bei der Aktivistin könnte es sich um eine "Person der Zeitgeschichte" oder um eine Prominente (zumindest in rechten Kreisen) handeln.
Bei den anderen Bilder weiß ich es nicht. Aber hier müssten die Abgelichteten m.E. bezüglich ihrer Rechte selbst klagen und würden sich so noch nachträglich der Datensammlung hinzufügen.

>>Auch Gutmenschen dürfen keine Lynchjustiz ausrufen. Punkt.
Das war und ist keine Lynchjustiz. Keiner der abgelichteten wurde getötet. Auch Selbstjustiz trifft es nicht wirklich. Es werden nur "Beweise" gesammelt und zusammen geführt.

 
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