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Geschrieben von Christine70 am 25.09.2015, 13:53 Uhr

Lohnzuschlag bei Sonntagsarbeit - gesetzlich?

wie lange arbeitest du sonntags? Das spielt nämlich beim mindestlohn eine große rolle. ich bin betroffen in sachen Nachtzuschlag.

E gibt einen § der besagt, man muß über zwei stunden arbeiten, dann erst steht einem der nacht- bzw Sonntagszuschlag zu.
ich arbeite nachts 1 1/2 Stunden und bekomme den zuschlag nicht mehr. letztes jahr hab ich ihn noch erhalten

§ 2 Arbeitszeitgesetz:
(Absatz 4)

(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.

(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.

(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.

(5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die

auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder
Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.

 
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