Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von IngeA am 24.05.2021, 20:23 Uhr

Kurzfristige Pflegelücke

Da hattet ihr eher ein schlechtes KH erwischt, zumindest was das Entlassmanagement anlangt.
Die Krankenhäuser sind im Rahmen des Entlassmanagements verpflichtet zu klären ob und wie der Patient nach dem Krankenhausaufenthalt versorgt werden kann und muss. Wenn die pflegende Eherfrau zu dem Zeitpunkt selbst nicht Pflegen kann, ist das Krankenhaus verpflichtet sich um einen entsprechenden Pflegeplatz zu kümmern, genauso wenn der Patient in einem schlechteren Zustand entlassen wird, als er vor der (neuen) Erkrankung hatte. Denn dann kann es sein, dass der pflegende Angehörige eben auch mit dieser neuen Belastung überfordert ist.
Schön dass sich die Schwester von euch so lieb drum gekümmert hat, aber das ist die Aufgabe des Sozialdienstes und dem hättet ihr oder die Schwester (eigentlich der Arzt der entsprechenden Station) auf die Füße treten müssen.

LG Inge

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.