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Geschrieben von Trini am 13.01.2016, 10:50 Uhr

Kur über Rentenversicherung! Frage

Habe mich schon mehrfach rauf und runter belesen.

Soviel ich weiß, zahlt die Rentenvericherung eine Anschlussheilbehandlung zur Wiederherstellung der Arbeitskraft. Man muss also bei Beantragung krank sein oder sogar in der Klinik liegen.

Für eine Kur zur Erhaltung der Arbeitskraft ist die Krankenkasse zuständig.

Mit Terminen habe ich keine Ahnung. Auch mir "steht in diesem Jahr eine Kur zu".
Ich habe mich noch nicht entschieden, ob ich sie als AHB beantrage.

Trini

 
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