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Geschrieben von Gucci75 am 13.01.2016, 13:39 Uhr

danke---Curly-Cat

Ich schrub lediglich, dass ich das nicht nachvollziehen kann. Der Mann muss unbedingt zur Kur. Tja, manchmal nimmt Krankheit/ notwendige gesundheitliche Prävention keine Rücksicht auf die private Planung und die Familie muss umplanen.

Des Weiteren habe ich mir erlaubt, aus meiner beruflichen Erfahrung zu aufzuzählen, welche Aussagen seitens der Reha-/Kurbedürftigen geäußert werden.

Interessant finde ich, dass du selbst viele gesehen hast, die Urlaub auf Kosten des Leistungsträgers machen...aha, immer die anderen, bitte diese kritisieren. Aber doch nicht euch, wo doch alles anders ist als bei anderen.

Auch habe ich sehr wohl auf deine Fragen geantwortet: Dauer bis zur Bewilligung, Möglichkeit der Terminverschiebung. Ich weiß gar nicht, warum du dich beschwerst.

Das Wunsch- und Wahlrecht ist durchaus ein Recht des Leistungsberechtigten (SGB IX, §9), wobei dieses in Verbindung mit den einschlägigen §§ im SGB VI bzw. SGB V zu verstehen ist.

 
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