Geschrieben von taram am 11.11.2012, 20:27 Uhr |
Kleinreparaturen - Klausel im Mietvertrag
Wenn diese Klausel - Kleinreparaturen müssen bis zu einem Betrag von 80 Euro selber gezahlt werden - bis wann darf die Hausverwaltung die Rechnung von mir einfordern? Habe jetzt die Rg. für August 2011 erhalten. Mir sagte jemand, dass die Hausverwaltung die Rg innerhalb 3 Monate hätte schicken müssen?!
Re: Kleinreparaturen - Klausel im Mietvertrag
Antwort von Christine70 am 12.11.2012, 21:15 Uhr
also einen gesetzestext hab ich jetzt leider nicht gefunden, aber eine frage an einen anwalt, der dann meinte, so eine rechnung verjährt erst nach drei Jahren, nicht nach 3 monaten.
frag am besten mal beim mieterschutzbund oder bei einem anwalt. das kann so teuer nicht sein.