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Geschrieben von taram am 11.11.2012, 20:27 Uhr

Kleinreparaturen - Klausel im Mietvertrag

Wenn diese Klausel - Kleinreparaturen müssen bis zu einem Betrag von 80 Euro selber gezahlt werden - bis wann darf die Hausverwaltung die Rechnung von mir einfordern? Habe jetzt die Rg. für August 2011 erhalten. Mir sagte jemand, dass die Hausverwaltung die Rg innerhalb 3 Monate hätte schicken müssen?!

 
1 Antwort:

Re: Kleinreparaturen - Klausel im Mietvertrag

Antwort von Christine70 am 12.11.2012, 21:15 Uhr

also einen gesetzestext hab ich jetzt leider nicht gefunden, aber eine frage an einen anwalt, der dann meinte, so eine rechnung verjährt erst nach drei Jahren, nicht nach 3 monaten.

frag am besten mal beim mieterschutzbund oder bei einem anwalt. das kann so teuer nicht sein.

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