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Geschrieben von wassermann63 am 28.06.2006, 10:41 Uhr

kleiner aktueller Beitrag

Hi,

ich glaube, die einzige Möglichkeit, ihm früh genug beizukommen, BEVOR etwas passiert, besteht darin, die Taktik anzuwenden, die auch schon bei sogenannten "untouchables" funktioniert hat.

Ihn wegen anderer Delikte belangen. Als Trödelhändler kann man bei dem sicher was über die Steuer machen z.B..

na ja, ist nur so ein Gedanke. Am Ende wird es darauf hinauslaufen, dass er ständig beobachtet wird, aber man erst dann seiner habhaft werden kann, wenn er konkret wird.

Auf der anderen Seite denke ich, dass ein so eklatanter und möglicherweise folgenschwerer Formfehler ganz formelle Auswirkungen haben muss. Sprich: Änderung der Prozessordnung, so dass man in solchen Fällen eben doch noch im Nachhinein eine Sicherheitsverwahrung anordnen und durchführen kann.

Lg
JAcky

 
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