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von Leena  am 08.06.2016, 20:01 Uhr

Kindergeld

Der Begriff "Kinder" beim Kindergeld richtet sich nach § 32 EStG.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es im Prinzip ohne weitere Voraussetzungen Kindergeld. Ein Kind von 18 - 20 wird berücksichtigt, wenn es "nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist" bzw. ein Kind von 18 - 24 wird berücksichtigt, wenn es in Ausbildung ist, sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr macht etc. Für behinderte Kinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus Kindergeld.

Einzelheiten s. § 32 Abs. 4 und 5 EStG. :-)

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

 
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