Geschrieben von Frau_Z am 08.06.2016, 17:26 Uhr |
Kindergeld
Da es bei uns gerade Aktuell wird......
die Tochter meines Mannes wird jetzt 17 und beendet die Schule und beginnt eine Lehre.
Muss mein Mann irgendetwas machen oder läuft das mit dem Kindergeld einfach durch bis ende der Lehre ?
Re: Kindergeld
Antwort von Bookworm am 08.06.2016, 18:37 Uhr
Hier hat sich pünktlich mit 18 = Schulende die Kindergeldstelle gemeldet, und wollte genau wissen, was Kind in Zukunft macht, inkl. mehreren Seiten zum ausfüllen...
Re: Kindergeld
Antwort von sun1024 am 08.06.2016, 18:55 Uhr
Bis 18 wird das Kindergeld gezahlt. Hier hat sich auch vorm 18. Geburtstag die Kindergeldstelle gemeldet - da mussten wir dann darlegen, was das volljährige Kind jetzt macht.
LG sun
Re: Kindergeld
Antwort von Leena am 08.06.2016, 20:01 Uhr
Der Begriff "Kinder" beim Kindergeld richtet sich nach § 32 EStG.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es im Prinzip ohne weitere Voraussetzungen Kindergeld. Ein Kind von 18 - 20 wird berücksichtigt, wenn es "nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist" bzw. ein Kind von 18 - 24 wird berücksichtigt, wenn es in Ausbildung ist, sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr macht etc. Für behinderte Kinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus Kindergeld.
Einzelheiten s. § 32 Abs. 4 und 5 EStG. :-)
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
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