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Geschrieben von Himbeere2008 am 07.03.2015, 20:22 Uhr

Kind Krank Tage im kleinen Betrieb verboten?

Krankengeld wegen Kindeserkrankung

Eltern haben einen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 Abs. 1 SGB V@).

Dieser Anspruch besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für Alleinerziehende längstens 20 Arbeitstage (§ 45 Abs. 2 SGB V@). Bei mehreren Kindern ist dieser Anspruch begrenzt auf max. 25 Arbeitstage bzw. für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage.

Kleinbetriebe

Für Kleinbetriebe (nicht mehr als 30 Beschäftigte) ist die Lohnfortzahlung gemäß § 3 EntgFG@ wirtschaftlich schwierig. Sie können daher 80 Prozent der bezahlten Vergütung über § 1 AAG@ (Aufwendungsausgleichsgesetz) erstatten erhalten. Die zu gewährenden Beträge werden den Arbeitgebern von der Krankenkasse ausbezahlt, bei welcher der Arbeitnehmer versichert ist (§ 2 AAG@).

 
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