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Geschrieben von ursel am 22.03.2013, 8:27 Uhr

kennt sich da jemand aus? wenn nicht krankenversichert?

dein Stiefkind kann grundsätzlich bis 22 familienversichert sein, wenn es erwerbslos ist, bei Schule oder Studium bis 24. Für eine Familienversicherung muß halt der Vater einen Antrag bei seiner Kasse stellen, aber vorab wäre zu klären, ob das Kind noch selbst irgendwie versichert ist.

 
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