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Geschrieben von Grundlagentrottel am 05.09.2012, 13:31 Uhr

Kannste nicht einklagen weil gibts nciht

"Würdet Ihr die PFLICHT des Vaters auf Umgang einklagen?"

Möralisch, ja natürlich hat er die Pflicht, sich um das Kind, das er in die Welt gesetzt hat, zu kümmern und zu bemühen.
Gesetzlich allerdings hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, lediglich eine Unterhaltspflicht. Keine Umgangspflicht und auch nicht sowas wie eine Betreuungspflicht. Er muss sich also nicht um Kinderbetreuung kümmern, weil er arbeitet und kann auch nicht als Babysitter verpflichtet werden, wenn der andere Elternteil arbeiten muss - Kinderbetreuung bleibt gänzlich an dem Elternteil hängen, bei dem das Kind wohnt. Dafür zahlt ja der andere Unterhalt.

Aber auf so einen Vater, wie er in deinem hypothetischen Beispiel beschrieben ist, kann man, denke ich, verzichten.

 
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