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Geschrieben von shinead am 02.07.2014, 10:16 Uhr

Ihr seid Vertragspartner

Ich denke nicht, dass AGB schriftlich zugehen müssen. Häufig kommen die Änderungen auch per E-Mail oder man akzeptiert direkt im Programm bzw. Internet.

Grundsätzlich gilt aber: zeitlich begrenzte Verträge verlängern sich meist stillschweigend um eine weitere Nutzungsperiode wenn sie nicht gekündigt werden. Dabei ist es egal ob die SIM schon 17 Jahre alt ist.
Verträge die man nicht nutzt sollte man daher IMMER kündigen.

Ansonsten würde ich mir mal von der Bank nachweisen lassen, auf welcher Grundlage diese Abbuchungen geschehen.

 
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