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Geschrieben von Ebba am 24.02.2015, 16:05 Uhr

Ich kenne niemanden, der an Lungenkrebs verstorben ist.

Sorry für die Dopplung. So, Faden wieder aufgenommen. Impfpflichtig war es. Und einen derartigen Eingriff in Persönlichkeitsrechte, Elternrechte kann man IMHO nur rechtfertigen, wenn die Folgen des Nichtimpfens objektiv für das nichtgeimpfte Kind deutlich gravierender sind als das Impfen und zwar auch bezogen auf tatsächliche Risiken, die sich zB auch daraus ergeben, wo es lebt,", nicht nur auf statistische.

 
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