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Geschrieben von Sille74 am 11.09.2017, 21:26 Uhr

Ich glaube, auch verschwendete Stimmen bringen was

Und noch einmal für alle, die etwas schwer von Begriff sind: ungültig zu wählen und gar nicht zu wählen, hat genau das selbe Ergebnis zur Folge: die Stimme ist weg! Im Fall des Ungültigwählens wird sie aussortiert. Sie spielt lediglich bei der Berechnung der Wahlbeteilugung eine Rolle, nicht jedoch beim Wahlergebnis. Wenn also von 100 Wählern 75 zur Wahl gehen, aber 25 ungültig wählen, dann wird das Wahlergebnis aus den 50 gültigen berechnet. Wenn davon 3 z.B. die AfD wählen, dann kommt die AfD auf 6%. Genau so, wie wenn überhaupt nur 50 zur Wahl gehen.

 
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