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von Leena  am 13.03.2015, 12:02 Uhr

Ich finde die Abgrenzung schwierig...

Ich finde es extrem schwierig, wo man welche Grenze ziehen wollte.

Lehrerin "mit Kopftuch" ist verboten, aber Lehrerin mit buntem Turban aus Mode-Geschmack-Gründen ist dann auch verboten? Nonne im Ornat ist erlaubt / verboten? Ist eine Halskette mit Kreuz okay / nicht okay? Ist eine Halskette mit der Weltenesche Yggdrasil Symbol oder nicht Symbol? Darf ein Lehrer Bart tragen und wenn ja, was für einen? Mein Mann trägt gerade 15 cm langen Ziegenbart mit verschiedensten Bartperlen - sicher gewöhnungsbedürftig für manche, aber sollte man da auch schon die Grenze ziehen? Dürfen muslimische Lehrer mit entsprechendem Bart unterrichten? Dürfen jüdische Lehrer mit Schläfenlocken unterrichten, wenn sie wollen? Dürfen nicht-jüdische Lehrer Schläfenlocken tragen oder nicht?

Ich finde es verdammt schwer, da irgendwo eine solide Grenze zu ziehen, die man dann auch "gerichtsfest" in einer entsprechenden Verordnung festlegen könnte.

Im Übrigen habe ich tatsächlich keine Probleme damit, meinen Steuerbürgern gegenüber die bestehenden Gesetze "zu verteidigen", schnurzegal, wie ich privat darüber denken mag oder nicht. Wie ist das mit religiösen Überzeugungen? Privatsache, so lange die Lehrer im Unterricht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen?

Eigentlich - ja, oder?

Meine Großmutter trug übrigens auch die meiste Zeit ihres Lebens außerhalb ihrer Wohnung Kopftuch. War früher selbst hier ganz normal, dass eine "anständige Frau" mit bedecktem Haar herumlief. Und das ist noch gar nicht so lange her...

 
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