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Geschrieben von Galiann am 06.11.2003, 8:03 Uhr

Hi Ralph

...das mit dem Gutachter ist mir auch zuerst aufgefallen, aber ich hab einfach mal zu seinen Gunsten angenommen, daß er erkrankt ist....
wobei ich selber in einem anderen Beitrag schonmal geschrieben habe, würde ich als Schöffin (übrigens ein sehr interessantes ;-) Nebenamt, bei dem frau auch ganz frei von jeglichem juristischem Wissen sein kann/muß/soll/darf) zu einem solchen Prozeß geladen, ich würde mich SOFORT krank melden. Solche Einzelheiten wollte ich mir nicht antun, aber gut, so ein Gutachter macht das ja hauptberuflich....von daher hat er nicht so eine gute Entschuldigung, sollte er tatsächlich nicht krank, sondern "nur" anderweitig verhindert sein.
So, nu muß ich aber NOCHMAL in deinem halbverschütteten ;-) Jurawissen rumstochern (bei Recht.de treiben sich nur Bekloppte rum!): Hoffen wir mal, die beiden kriegen die höchstmögliche Strafe, also lebenslänglich mit besonders schwerer Schuldfeststellung, damit sie nich schon nach 15 Jahren Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen können. Sind das nun 25 Jahre und danach sind sie doch wieder frei? Oder bedeutet lebenslänglich wirklich lebenslänglich? Oder bedeutet das lediglich, daß sie erst nach 25 Jahren statt nach 15 Jahren einen Antrag vorzeitige Haftentlassung stellen können?
Obwohl, da fällt mir ein, es gibt ja noch die Option "mit anschließender Sicherheitsverwahrung", das heißt doch dann tatsächlich "nie mehr raus" oder?
Ups, sorry, nu frag ich doch wieder vielleicht zu detailliert, weiß selber wie das ist, hab vor 15 Jahren BWL studiert (sogar mit Abschluß *ggg*), aber wenn mich jetzt jemand was wirtschaftswissenschaftliches fragt, kann ich auch nicht mehr soviel dazu sagen ;-)

Liebe Grüsse

 
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