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Geschrieben von Galiann am 05.11.2003, 14:56 Uhr

@Ralph als Rechtsexperte ;-)

Hallo Ralph,

mich beschäftigt der aktuelle Fall von Tom und Sonja ungemein, klar, einerseits als Mensch ohnenhin, dann als Mutter und zudem wurde der Junge ein Stück unterhalb der Strasse gefunden, wo meine Eltern wohnen.....

Also, watt ich wissen will (hab unten mal den Text aus den Aachener Nachrichten reinkopiert):
Wenn der Antrag des Verteidigers durchkommt weil im Auslieferungsantrag nur der zweifache Mord, aber nicht die anderen Verbrechen angegeben waren, kann dann der komplette jetztige Prozess gekippt werden? Und müssen dann zwei Prozesse verhandelt werden, einer wegen zweifachen Mordes und der andere wegen der anderen Verbrechen?
Das regt mich auch auf an unserem Recht, einerseits sind die Tatsachen klar (Geständnisse), andererseits kann verfahrenstechnisch so viel gemacht werden, daß sich alles endlos hinzieht. Und in diesem Fall würde dadurch das Leiden der Angehörigen noch mehr vergrößert/verlängert werden, ääähm passt ja auch wieder irgendwie zum Thema "nix mit Opferschutz". Weil die Angehörigen sind genauso Opfer wie die Kinder.......

Hier der Text:

Landgericht Aachen, Saal 339, 1. Schwurgerichtskammer. Für 9.30 ist der Beginn des ersten Prozesstages anberaumt. Doch wegen des großen Andrangs von Fotografen und Kameraleuten beginnt die juristische Aufarbeitung eines der schrecklichsten Verbrechen der vergangenen Jahre mit zehn Minuten Verspätung. Erst jetzt, als die Fotografen weg sind, nimmt der angeklagte Markus Lewendel seine schwarze Sonnebrille ab.

Doch bereits nach einer halben Stunde ist der erste Prozesstag zu Ende. Einer der Gutachter, der sich als Prozessbeobachter ein Bild von der Persönlichkeitsstruktur der beiden Angeklagten Markus Wirtz (28) und Markus Lewendel (33) machen soll, ist verhindert. Da seine Anwesenheit an allen Verhandlungstagen erforderlich ist, wird die Sitzung nach einer halben Stunde abgebrochen.

Während Computerspezialist Markus Wirtz sich bemüht, die Fragen von Richter Dr. Gerd Nohl (55) zu seiner Person höflich und offen zu beantworten und bei der Verlesung der Anklageschrift mehrmals mit den Tränen kämpft, gibt sich sein Komplize, der Gebäudereiniger Markus Lewendel, cool und selbstsicher, plaudert einmal sogar lächelnd mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Hans Lambert (Aachen).

Nein, zur Sache werde Lewendel vorerst keine Angaben machen, gibt sein zweiter Verteidiger, Wolfram Strauch (Aachen), zu Protokoll. Grund sei die "verzerrende Berichterstattung der Medien". Sein Mandant fürchte, "von der Boulevardpresse durch den Schmutz gezogen zu werden".

20 Minuten lang verliest Oberstaatsanwalt Albert Balke die Anklageschrift, beschuldigt die beiden Tatverdächtigen des gemeinschaftlich begangenen, zweifachen Mordes, der gemeinsamen Freiheitsberaubung und des sexuellen Missbrauches eines Kindes. Zudem beantragt er, die besondere schwere der Schuld im Urteil festzuschreiben. Damit wäre bei einem lebenslänglichen Urteil eine mögliche Entlassung der beiden Angeklagten nach 15 Jahre nicht mehr möglich.

Balke schildert sehr detailliert den Tathergang. Bei den sexuellen Details kommt es mehrfach zu empörten Zwischenrufen aus dem Zuschauerraum.

Dann überrascht Lewendels Anwalt Wolfram Strauch mit einer weiteren Erklärung: Weil als Auslieferungsgrund gegenüber den Schweizer Behörden am 17. April nur der zweifache Mord angegeben worden sei, nicht jedoch die Freiheitsberaubung und der sexuelle Missbrauch, dürften Wirtz und Lewendel auch nur wegen des Tötungsdeliktes angeklagt werden.

Am Donnerstag um 9 Uhr geht der Prozess weiter.

Aufgebrachte Grüsse

 
2 Antworten:

Danke für die Blumen...

Antwort von Ralph am 05.11.2003, 17:44 Uhr

... aber ein rechtsexperte bin ich nun sicherlich nicht. :o)))

Ich habe zwar mal Rechtswissenschaften studiert, aber erstens ist das ewig lange her, zweitens hat grade jristisches Wissen z.T. eine unglaublich kurze Halbwertzeit und drittens sind dies Detailfragen des Strafprozeßrechts, die sowieso schon an die Grenze der Auslegungsmöglichkeiten gehen dürften.

Rein vom Gefühl her sage ich, daß die Auslieferungsgründe keine Rolle spielen dürften.
Aber es gibt noch ein Aspekt: Zwei Juristen, drei Meinungen, und das bedeutet, daß solange die Materie bewegtb wird, bis wirklich Klarheit herrscht.
Das dabei menschen durchaus auf der Strecke bleiben können, in diesem Falle Eltern von ermordeten Kindern, liegt auf der Hand.
Im Ernst kann ich mir nicht vorstellen, daß die Verteidiger mit dieser Argumentation durchdringen. Deutschland ist entgegen manch anderer meinung ja nun doch noch keine Bananenrepublik. :-)

An Deinem Bericht stört mich etwas ganz anderes.

Wie kann es sein, daß bei einem SOLCHEN Prozeß der Gutachter "verhindert" (also nicht erkrankt) ist??? >:o(((
Das kann ja wohl nicht wahr sein! Das finde ich viel skandalöser. Hat da einer die Dimension dieses Prozesses nicht erkannt? Dann sollte man ihn schleunigst von seinen Pflichten entbinden!

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Hi Ralph

Antwort von Galiann am 06.11.2003, 8:03 Uhr

...das mit dem Gutachter ist mir auch zuerst aufgefallen, aber ich hab einfach mal zu seinen Gunsten angenommen, daß er erkrankt ist....
wobei ich selber in einem anderen Beitrag schonmal geschrieben habe, würde ich als Schöffin (übrigens ein sehr interessantes ;-) Nebenamt, bei dem frau auch ganz frei von jeglichem juristischem Wissen sein kann/muß/soll/darf) zu einem solchen Prozeß geladen, ich würde mich SOFORT krank melden. Solche Einzelheiten wollte ich mir nicht antun, aber gut, so ein Gutachter macht das ja hauptberuflich....von daher hat er nicht so eine gute Entschuldigung, sollte er tatsächlich nicht krank, sondern "nur" anderweitig verhindert sein.
So, nu muß ich aber NOCHMAL in deinem halbverschütteten ;-) Jurawissen rumstochern (bei Recht.de treiben sich nur Bekloppte rum!): Hoffen wir mal, die beiden kriegen die höchstmögliche Strafe, also lebenslänglich mit besonders schwerer Schuldfeststellung, damit sie nich schon nach 15 Jahren Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen können. Sind das nun 25 Jahre und danach sind sie doch wieder frei? Oder bedeutet lebenslänglich wirklich lebenslänglich? Oder bedeutet das lediglich, daß sie erst nach 25 Jahren statt nach 15 Jahren einen Antrag vorzeitige Haftentlassung stellen können?
Obwohl, da fällt mir ein, es gibt ja noch die Option "mit anschließender Sicherheitsverwahrung", das heißt doch dann tatsächlich "nie mehr raus" oder?
Ups, sorry, nu frag ich doch wieder vielleicht zu detailliert, weiß selber wie das ist, hab vor 15 Jahren BWL studiert (sogar mit Abschluß *ggg*), aber wenn mich jetzt jemand was wirtschaftswissenschaftliches fragt, kann ich auch nicht mehr soviel dazu sagen ;-)

Liebe Grüsse

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