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Geschrieben von steffieeffie am 13.09.2012, 19:09 Uhr

Hartz 4 Kautionsrückforderung

Hallo, vor über 5 Jahren haben meine Eltern bei ihrem Vermieter ein Kautionskonto mit einem Betrag von X anlegen lassen. Das Geld konnten sie damals noch selber an den Vermieter zahlen. Nun sind sie da ausgezogen und jetzt verlangt die Arge ihr eigenes Geld zurück. Ich würde gern von euch wissen wollen ob die Arge das darf? Lg und
Danke

 
12 Antworten:

Re: Hartz 4 Kautionsrückforderung

Antwort von mama.frosch am 13.09.2012, 19:10 Uhr

war die kaution ein darlehen von der arge oder woher kam das geld für die kaution?

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Re: Hartz 4 Kautionsrückforderung

Antwort von steffieeffie am 13.09.2012, 19:56 Uhr

Meine Eltern waren damals Arbeiten und habrn nur einen kleinen Aufstockungsbetrag von der Arge zum Leben dazu bekommen. Falls das relevant sein sollte. Die Kaution hat meine Mutti aus ihrer eigene Tasche bezahlt nein es war kein Darlehn det Arge. Lg

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Re: Hartz 4 Kautionsrückforderung

Antwort von Butterflocke am 13.09.2012, 20:12 Uhr

Hat die Rückforderung der ARGE überhaupt etwas mit der Mietkaution zu tun?

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Re: Hartz 4 Kautionsrückforderung

Antwort von steffieeffie am 13.09.2012, 21:36 Uhr

Die arge meinte zu meiner mutter das geld aus der kautionsrückgabe wird auf ihrer auktuellen hartz 4 satz angerechnet lg

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Re: Hartz 4 Kautionsrückforderung

Antwort von Christine70 am 13.09.2012, 21:39 Uhr

ja, das ist so..

es wird ja heutzutage alles angerechnet

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Re: Hartz 4 Kautionsrückforderung

Antwort von muddelkuddel am 13.09.2012, 22:13 Uhr

ja, das ist ja auch logisch - ist plötzlich wieder geld da (sprich:kautionsrückzahlung) muss dieses erst "aufgebraucht" werden, bevor wieder steuergeld der allgemeinheit fließt - deshalb die anrechnung aufs ALGII

LG

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Re: Hartz 4 Kautionsrückforderung

Antwort von shinead am 13.09.2012, 22:20 Uhr

Es gibt doch aber Sparfreibeträge, die jeder behalten darf.
Nur der Betrag, der drüber geht muss verbraucht werden...

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Re: Dachte ich auch........

Antwort von Pinky2 am 13.09.2012, 22:37 Uhr

als wir eine Erbschaft gemacht haben. Das Geld wäre für 4 Personen genau der Sparbetrag gewesen den man als Hartz4 Empfänger haben darf. Denkste, ist Einkommen und man muss erst das Geld aufbrauchen und darf dann wiederkommen. Nix mit Sparkonto fürs Studium, seufz.

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Re: Dachte ich auch........

Antwort von dieElle am 14.09.2012, 6:09 Uhr

Ich weiß nicht, ob mein Wissensstand up-to-date ist, aber zufließende Summen sind erstmal Einkommen, was auf ALGII anzurechnen ist. So würde auch jeder ausgezahlte Sparbetrag angerechnet. Geschützt ist das Vermögen in Form eines festen Sparvertrages oder in Fonds oder sonstiges bis zu einer bestimmten Höhe. Aber löst man dann besagten Sparvertrag auf oder holt sich Geld von seinem Sparbuch, dann fließt es einem in diesem Augenblick wieder zu und wäre damit anzurechnen.
Aber wie bereits angedeutet, bin ich schon einige Zeit aus dem Geschäft raus und von daher kann auch das schon wieder "Schnee von gestern" sein.

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Re: Dachte ich auch........

Antwort von mama.frosch am 14.09.2012, 9:06 Uhr

naja, die arge sieht es durchaus gern, wenn man sich etwas anspart.
wenn dann die waschmaschine kaputt ist und man sein angespartes dafür vom konto nimmt ist das mitnichten als einkommen anzurechnen.
wenn das so stimmen würde wie du das schreibst wäre ja dringendst davon abzuraten, sich während des alg2-bezuges überhaupt etwas anzusparen.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 14.09.2012, 10:15 Uhr

Kautionsrückzahlung gehört zum Schonvermögen und ist KEIN Einkommen!!!
Es kann aber sein, wenn für einen Umzug eine erneute Kaution benötigt wird und man gerade eine ehem. Kaution ausbezahlt bekommen hat, dass das Jobcenter darauf verweist, dass Schonvermögen vorhanden ist und davon die neue Kaution (zumindest zum Teil) bezahlt werden soll.

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Re: Hartz 4 Kautionsrückforderung

Antwort von sechsfachmama am 14.09.2012, 13:07 Uhr

es ist nicht alles einkommen

siehe hier:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/anrechnung-von-ebay-verkaeufen-bei-hartz-iv-566752.php

(ist aber nicht das gefragte thema jetzt)

und - wenn so ein geldzufluss stattfindet - nehmen wir an, lottogewinn, erbschaft, dann darf es nur in dem einen monat als einkommen angerechnet werden, danach nicht mehr. sagte mir meine freundin, die auf dem amt sitzt.

danach ist es dann "vermögen" und solange man die grenze nicht überschreitet, darf nicht verlangt werden, dass man davon erstmal lebt.

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