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Geschrieben von Mandi am 19.07.2014, 10:41 Uhr

Gartenarbeit auf fremdem Grundstück

Die Garage unseres Nachbarn grenzt auch auf unserem Grundstück.
Allerdings hat er ein notariell eingeräumtes Begehungsrecht (1 m Breite auf die gesamte Länge der Garagenrückwand), um sich um die Rückseite seiner Garage kümmern zu können. Abgesehen davon, daß er seit Jahren nicht mehr hier wohnt und die Bude vermietet hat und sich die neuen Nachbarn in keinster Weise um die Garage kümmern, hat er in der Zeit davor nur ein einziges Mal unseren Garten betreten, um an die Rückwand zu kommen, und selbst da hat er vorher geklingelt und gefragt, obs ok ist. Vielleicht ist es bei Euch ja auch so?

Aber die Sache mit "Ich machs mir, wie es mir grad gefällt" kenne ich zu gut. Oben genannte neuen Nachbarn schneiden nämlich unsere Pflanzen im Vorgarten, wie sie es schön finden und für richtig halten. Und ich ärgere mich seit Jahren darüber. Das dumme ist: Die sind gesprächsresistent. Da hilft nix.

 
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