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von DecafLofat  am 29.09.2016, 12:53 Uhr

frage zur kaution/mietwohnung

arbeitskollegin hat aktuell extrem gestreite, ich habe ihr schon wegen shcriftsatz zum mietverein geraten... aber sie will wohl klein beigeben.
nun interessiert mich mal was ihr darüber denkt (bin selbst ja keine mieterin mehr, aber früher... kenne das was ich gleich schildere gar nicht so)
sie sind ausgezogen (sie udn ihr mann) mit fristgerechter kündigung zum 1.10.
die jährliche nebenkostenabrechnung erfolgte immer zum 1.5.
nun will der vermieter ihre kaution (immerhin 1.800 EUR) bis zum 1.5.2017 einbehalten und das nach der evtl rückzahlung der nebenkosten noch vorhandene erst dnan auszahlen.
die abrechnungen erfolgten immer sauber aufgelistet udn die rückzahlung war nie höher als 100 EUR. während der 11 jährigen mietdauer sind sie weder bei mietzahlungen noch bei der jhrl nebenkostennachzahlung als säumige zahler aufgefallen.
der vermieter begründet das ganze damit dass er ja nicht weiß wohin sie ziehen und wie er dann an sein geld kommen soll. die neue adresse haben sie ihm mitgeteilt. dennoch stellt er sich quer.
bei mir schrillen ja alle alarmglocken, ich würde mich damit nullkommanull abfinden.
ich hatte einst auch die gleiche situation und mein damaliger vermieter (war eine erbengemeinschaft) hat mir dann problemlos sieben monate später an die neue adresse die nebenkostenabrechnung gesandt, mit rechnung, gezahlt, fertig.
rein rechtlich kenne ich es auch so dass die kaution zweckgebunden für mängel an der mietsache als sicherheit dient und gar nicht mit nebenkosten o ä verrechnet werden darf. d h wenn sie das übergabeprotokoll mit "mängelfrei" haben ist die kaution zur rückgabe fällig.

 
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