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Geschrieben von Caot am 30.09.2016, 8:13 Uhr

Normalerweise muss zurück gezahlt werden, aber.....

...ich behalte auch immer einen Teilbetrag ein. Allerdings angepasst an die letzten Rückzahlungen, da sind in der Regel nie mehr als 100 €. ich lasse auch Kautionen auspfänden, d.h. der Mieter zahlt einen Betrag x als NK-Vorauszahlung ein, dann bekommt er die ganze Kaution zurück.

Probleme hatte ich mit dieser Regelung noch nie. Es gibt nämlich auch ganz "viele" Mieter von denen hört man nie mehr etwas nach Auszug, vor allem wenn die Kaution komplett raus ging.

Wenn es sich hier um 1.800 € handelt würde ich tatsächlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Der komplette Einbehalt ist nicht verhältnismäßig.

 
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