Geschrieben von sara31 am 01.07.2017, 18:17 Uhr |
Frage nach Gerechtigkeit
Nein auch im Todesfall kann eine Schenkung in der 10 Jahres Frist angefochten werden.
Hat sie die Kinder ausgezahlt, stehen sie anteilsmäßig im Grundbuch? -> wichtig zu wissen.
1. Möglichkeit: Mutter setzt ihn als ihren Haupterben ein. Somit bekommt er 75% von ihrem Anteil und die restlichen 25% werden unter den restlichen Geschwistern aufgeteilt.
2. Er bekommt Wohnrecht bis zu seinem Tode! nicht dem Tode der Mutter -> wenn die Geschwister das Haus verkaufen wollen, wird dann seine Miete "angerechnet".
3. Evtl kann man die Pfege, die er jetzt reinsteckt, mit den Anteilen der anderen testemantarisch verrechnen
Unabhängig davon, es ist egal in welchen Verhältnissen leben, so ist nun mal das Gesetz. Und er solle es schleunigst mit der Mutter klären, weil es dazu kommen kann, dass wenn sich ihr kognitiver Zustand verschlechtert, das Testament bzw Schenkungen angefochten werden können....
- Frage nach Gerechtigkeit - michalinchen 01.07.17, 12:06
- Re: Frage nach Gerechtigkeit - Flirrengel 01.07.17, 13:37
- Re: Frage nach Gerechtigkeit - michalinchen 01.07.17, 14:03
- michalinchen - Tini_79 01.07.17, 16:12
- Re: Frage nach Gerechtigkeit - DK-Ursel 01.07.17, 13:37
- Re: Frage nach Gerechtigkeit - michalinchen 01.07.17, 14:05
- Re: Frage nach Gerechtigkeit - franziska1958 01.07.17, 14:35
- Re: Frage nach Gerechtigkeit - michalinchen 01.07.17, 14:05
- Re: Frage nach Gerechtigkeit - Shanalou 01.07.17, 14:36
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- Aufteilung nach dem Gesetz - Caot 01.07.17, 16:19
- Re: Frage nach Gerechtigkeit - Mehtab 01.07.17, 17:48
- Re: Frage nach Gerechtigkeit - sara31 01.07.17, 18:17
- Re: Frage nach Gerechtigkeit - shinead 01.07.17, 20:06
- Re: Frage nach Gerechtigkeit - Flirrengel 01.07.17, 13:37