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Geschrieben von Pamo am 16.07.2014, 12:14 Uhr

Ergänzung

Es gibt keine generellen Vorschriften dazu. Ich würde (und habe) das Abiturzeugnis in einer vergleichbaren Bewerbung weggelassen. Manche AG wollen es aber der Form halber in der Mappe haben (warum auch immer) und dementsprechend würde ich bei Vorkenntnis dieser Präferenz das verdammte Ding einfach beilegen.

Der Knaller war mein letzter Arbeitgeber: Ich war früher bereits dort beschäfttigt, hatte meine alte Personalnummer und Personalausweis bereit, um mich als "Pamo" auszuweisen - trotzdem wollten sie eine Geburtsurkunde sehen...

 
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