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Geschrieben von EarlyBird am 17.05.2017, 22:39 Uhr

Eine Verpflichtung die Kita Gruppen zu vergrößern

Ja stimmt schon, der mindest Personalschlüssel darf nicht unterboten werden - eher sollte und muss eine Kita für eine Vertretung/Springer sorgen (manche Trägerschaften haben dafür extra Kräfte eingestellt).
Zudem sind aber auch die räumlichen Voraussetzungen (Raumaufteilung/Strukturierung) und das Mobiliar (kindgerechte, ergonomische Grundeinrichtung/Austattung, Trennwände und Möglichkeiten zu begrenzen und Rückzug zu gewährleisten usw.) zumindest in der Praxis (nicht rechtlich) unheimlich mitentscheidend bzgl Gruppenstärke und Belastungsgrenze.
Sowie der Außenbereich und das Potenzial des Hauses und die bestmögliche Umsetzung für ein kindgerechtes, strukturiertes Arbeiten.

Soll heißen: 2 Kitas der selben Raumgröße können durch diese Voraussetzungen einen unterschiedlichen Personalschlüssel erforderlich machen. Diese Kita (Link) hat offensichtlich weniger gute Voraussetzungen für ein "gesundes" Arbeiten.

Krippe: bei uns ist 1:4 Standart. Empfohlen wird ein 1:3 Schlüssel. Meist ist es eine Gruppenstärke von 12 Kindern => 1-2 Erzieherinnen 1. Kinderpflegerin, 1. Praktikantin (nicht immer da - Schule, Seminare usw.)

Lg

 
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