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Geschrieben von mandala67 am 25.03.2013, 18:45 Uhr

Ebay frage dringend!!!!

gefunden bei - e..y community


http://community.ebay.de/topic/Einstellen-Und-Verkaufen/Auktion-Vorzeitig-Beendet/2000009613?start=24Moin,

Ich bin möglicherweise Opfer einer neuen Masche bei Ebay geworden. Und das Allerschlimmste ist, daß der Käufer wahrscheinlich Recht bekommt.
Die Gründe:
Ebay bietet die Möglichkeit an, eine Auktion vorzeitig zu beenden. Dazu wird man befragt, ob die Gebote gestrichen werden sollen. Und wenn man auf "Ja" klickt, dann beginnt das Elend. Es kommt ein Kaufvertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande! Man hat ja mit dem Starten der Auktion seinen Willen zum Vertragsabschluß abgegeben und der ist unwiderruflich! Ja, unwiderruflich!
Es gibt wohl nur eine einzige Möglichkeit, um da raus zu kommen: Man muß seine Willenserklärung wegen Irrtums anfechten. Man hat sich zum Beispiel bei der Beschaffenheit geirrt, oder der Artikel ist plötzlich weg, gestohlen, verstrahlt, explodiert usw. Diese Anfechtung muß dem Höchstbietenden zugestellt werden, das geht auch per email, zur Sicherheit über das Ebay-email-System.
Es geht nicht, wenn man dem Käufer gegenüber erklärt, dass das Motorrad kaputt gegangen ist, in diesem Fall muss man das Ding reparieren und verkaufen. Wenn man sich aber beispielsweise dahingehend geirrt hat, dass das Motorrad statt eines 600er 4-Takt-Motors nur einen 200er hat, dann kann man wegen Irrtum anfechten. Natürlich muss das im Zweifel bewiesen werden können.
Und Ihr werdet Euch jetzt fragen, wie denn der Käufer resp. sein Anwalt an meine Adresse gekommen ist. Ganz einfach und durchdacht: Er hat mich als Verkäufer gespeichert, gewartet bis ich einen anderen Artikel eingestellt habe und den für 1,98 ersteigert. Schon hatte er meine Adresse. Bei einer beendeten Auktion bleiben die Daten verschlossen. Auf dem Weg über einen richterlichen Beschluß wäre der Käufer nie an meine Adresse gekommen.
Mir wird wohl nichts weiter übrig bleiben, als zu zahlen. Aber wieviel? Das Motorrad hatte tatsächlich einen Schaden. Der ist mittlerweile repariert und nun ist das Dingen auch verkauft. In einem zweiten Schritt macht der Anwalt Schadenersatz geltend in der Höhe der Differenz zwischen dem Bietpreis und dem Zeitwert des Motorrades zum damaligen Zeitpunkt. Dieser ist natürlich fiktiv, denn jeder weiß, wieviele Faktoren den Wert eines Motorrades beeinflussen.

Mein Anwalt hat mit der Gegenseite einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen und das Ganze hat mich einen Haufen Geld gekostet, Lehrgeld im vierstelligen Bereich.

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so oder so ähnlich wurde auch vor gar nicht allzu langer zeit im tv berichtet.
der verkäufer war eben der dumme!

 
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