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Geschrieben von Sternenschnuppe am 14.08.2015, 23:01 Uhr

Du kannst nicht einfach so einen enterben

Hilft nicht. Erschmelzung sind 10% pro vollendeten Jahr nach Schenkung.

Pflichtteil wurde ja schon erwähnt, kann nur bei nachgewiesenen Dingen entzogen werden, zum Beispiel Verurteilung des Kindes wegen einer Straftat gegen den Erblasser oder sowas.

Wie war das ? Mutter stirbt, beide Töchter erben und setzen sich als Alleinerben ein ?
Schwester 1 stirbt zuerst , beerbt Schwester 2.
Haben beide keine Kinder, keine Ehemänner ?

 
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