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Geschrieben von shinead am 09.05.2016, 22:45 Uhr

Der freie Tag steht Dir trotzdem zu...

...das darf Dir der Arbeitgeber nicht verwehren. Lediglich das Kinderkrankengeld wird Dir nicht ausgezahlt, falls das nicht in der Krankenversicherung Deines Sohnes inkludiert ist.

 
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