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Geschrieben von IchiNiSan am 19.09.2018, 21:42 Uhr

Das liest sich in ausländischen Medien aber ganz anders...

"Wie viel Ahnung von Beamtenrecht hast Du?"

Eben keine - deswegen hatte ich dich nach konkreten Vorschriften gefragt, die es einem Leiter einer Bundesbehörde untersagen, Interviews zugeben, deren Inhalt nicht mit der Bundeskanzlerin, die nicht seine Vorgesetzte ist, abgestimmt sind (und nur darum ging es!).

Aber ich sehe schon, da kommt nichts mehr.

Ich kann nur hoffen, dass du -als in der Verwaltung Tätige- Bescheide, Genehmigungen, Verfügung etc (vulgo: Verwaltungsakte) nicht ähnlich dürftig mit "das geht gar nicht", "das weiß doch jeder", "das ist doch selbstverständlich" begründest, sondern die korrekte Rechtsgrundlage nennst. Sonst dürfte die übergeordnete Behörde viel Spaß mit den massenweise eingelegten Widersprüchen haben....

 
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