Geschrieben von Julie am 28.04.2013, 11:49 Uhr |
das kommt darauf an....
Die Eingruppierung/ Entgeltgruppe richtet sich im Wesentlichen nach dem Beruf bzw. nach der Ausbildung. Da gibt es relativ feste Regeln.
Bei der Einstufung kommt es darauf an, was du vorher gemacht hast und bei wem.
Da kann aber der Arbeitgeber "zur Personalgewinnung" auch großzügiger sein.
Die Regelungen findest du in § 16 TV-öD.
Am konkreten Beispiel könnte ich das besser erklären.....
- Wer kennt sich mit der Eingruppierung im Öffentlichen Dienst aus ? - melanini 28.04.13, 10:04
- Re: Wer kennt sich mit der Eingruppierung im Öffentlichen Dienst aus ? - bobfahrer 28.04.13, 10:18
- Re: Wer kennt sich mit der Eingruppierung im Öffentlichen Dienst aus ? - Steffi528 28.04.13, 10:23
- das kommt darauf an.... - Julie 28.04.13, 11:49
- Re: das kommt darauf an.... - Einstein-Mama 28.04.13, 12:48
- Ich wurde in Stufe 3 meiner Gehaltsgruppe eigruppiert - türkeiverrückt 28.04.13, 13:09
- Re: das kommt darauf an.... - Einstein-Mama 28.04.13, 12:48
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