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Geschrieben von Julie am 28.04.2013, 11:49 Uhr

das kommt darauf an....

Die Eingruppierung/ Entgeltgruppe richtet sich im Wesentlichen nach dem Beruf bzw. nach der Ausbildung. Da gibt es relativ feste Regeln.
Bei der Einstufung kommt es darauf an, was du vorher gemacht hast und bei wem.
Da kann aber der Arbeitgeber "zur Personalgewinnung" auch großzügiger sein.
Die Regelungen findest du in § 16 TV-öD.
Am konkreten Beispiel könnte ich das besser erklären.....

 
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