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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 20.03.2013, 17:36 Uhr

Das ist doch Blödsinn

Man kann durchaus dem Arbeitsmarkt 15 Stunden oder mehr zur Verfügung stehen und dennoch genau morgen früh um 9 Uhr nicht verfügbar sein. JEDERZEIT muss keiner verfügbar sein. Es kann ja auch nicht im Interesse des JC sein, dass man keinen Minijob halten kann, nur weil man da nach Willkür des SB mal eben morgens, mittags und abends auf der Matte zu stehen hat.

Hellsinki: Ich würde zum Chef gehen. Und zum Termin nicht erscheinen. Sollen sie Dir doch die Bezüge kürzen - vor dem Sozialgericht haben sie keine Chance (wenn sie es denn tun, was ich nicht glaube). Du solltest mMn auch nicht um Verschiebung des Termins BITTEN, sondern denen MITTEILEN, dass Du aufgrund Deiner kürzlichen Arbeitsaufnahme da nicht kommen kannst.

Worum soll es denn bei dem Termin gehen? Ist das beim Arbeitsvermittler oder beim SB?

 
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